Bewilligung für den Handel mit Tieren beantragen
Anleitung
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Gesuchsformular einreichen
Füllen Sie das Gesuchsformular «Handel mit Tieren» vollständig aus und unterschreiben Sie es. Füllen Sie auch die im Formular geforderten Zusatzformulare aus und reichen Sie das komplette Gesuch beim zuständigen kantonalen Veterinäramt ein. Es ist stets das Veterinäramt desjenigen Kantons zuständig, in welchem der Handel stattfindet.
Bevor Sie das Gesuch einreichen, überprüfen Sie anhand des Merkblatts «Rückweisung von ungenügenden Gesuchen» (unter «Merkblätter & Downloads»), ob wirklich nichts mehr fehlt. Unvollständige Gesuche werden zur Überarbeitung direkt an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zurückgewiesen.
Veterinäramt
Veterinäramt
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Bearbeitungsfrist
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt für erstmalige Bewilligungen vier bis zehn Wochen und für Bewilligungserneuerungen vier bis acht Wochen. Falls Unterlagen bei der Gesucheinreichung fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen notwendig sind oder Voraussetzungen zuerst noch von der gesuchstellenden Person zu erarbeiten sind, kann sich die Frist bis zum Entscheid verlängern.
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Wie geht es weiter?
Kann Ihrem Gesuch für den Handel mit Tieren stattgegeben werden, erhalten Sie die Bewilligung per Post zugestellt.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr