Bewilligung gewerbsmässiger Tierbetreuungsdienst beantragen
Anleitung
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Wer muss ein Gesuch einreichen?
Wer einen Tierbetreuungsdienst (Tierheim, Auffangstation, Tagesbetreuung von Heimtieren, Hundesitting u. ä.) betreibt, benötigt dazu eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramts. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind Tierbetreuungen mit maximal fünf Tieren pro Tag.
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Bewilligungsgesuch einreichen
Um eine Bewilligung für eine gewerbsmässige Tierbetreuung zu beantragen, ist das «Bewilligungsgesuch für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren und Nutzhunden» vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim zuständigen kantonalen Veterinäramt einzureichen.
Bevor Sie das Gesuch einreichen, überprüfen Sie anhand des Merkblatts «Rückweisung von ungenügenden Gesuchen» (unter «Merkblätter & Downloads»), ob wirklich nichts mehr fehlt. Unvollständige Gesuche werden zur Überarbeitung direkt an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zurückgewiesen.
- Download Gesuchsformular für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren und Nutzhunden DOCX | Deutsch | 78 KB
- Download Zusatzformular – Tierhaltung DOCX | Deutsch | 58 KB
- Download Zusatzformular – Umfang Betrieb bzw. Zucht DOCX | Deutsch | 58 KB
- Download Zusatzformular – Personenblatt DOCX | Deutsch | 57 KB
Veterinäramt
Veterinäramt
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Bearbeitungsfrist
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt für erstmalige Bewilligungen vier bis zehn Wochen und für Bewilligungserneuerungen vier bis acht Wochen. Falls Unterlagen bei der Gesucheinreichung fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen notwendig sind oder Voraussetzungen zuerst noch von der gesuchstellenden Person zu erarbeiten sind, kann sich die Frist bis zum Entscheid verlängern.
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Wie geht es weiter?
Kann dem Gesuch stattgegeben werden, erhalten Sie die Bewilligung per Post zugestellt.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr