Der Kanton Zürich ist in fünf Fischereikreise eingeteilt. In jedem Kreis ist eine Fischereiaufseherin oder ein Fischereiaufseher vollamtlich tätig. Diese werden von nebenamtlichen Aufsichtspersonen unterstützt.
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Aufgaben
Die Fischereiaufsicht wirkt bei Wasserbauprojekten als Bindeglied zwischen Bauherrschaft, Behörden und Öffentlichkeit. Sie bewilligt und betreut Gewässerunterhaltsmassnahmen und sorgt dabei für eine möglichst naturnahe Uferpflege sowie die Erhaltung und Verbesserung des aquatischen Lebensraums.
Weiter kümmert sie sich um die Organisation und Durchführung der Laichfischfänge, verantwortet die Pflege der Brut, die Aufzucht der Jungfische und übernimmt den Unterhalt der kantonalen Fischzuchtanlagen.
Zudem werden Kontrollen betreffend Fischereivorschriften durchgeführt, Gewässer überwacht und die nötigen Massnahmen ergriffen. Bei Baustellen kümmert sie sich um die Sauberhaltung der Gewässer und übernimmt, wo nötig, die Abfischung. Kommt es zu einem Fischsterben, sei es durch Verschmutzungen oder Naturereignisse, leitet sie die notwendigen Sofortmassnahmen ein und protokolliert den Schaden.
Die Fischereiaufsicht ist erste Ansprechperson bei Anliegen der Fischerei-Pachtgesellschaften.
Aufsichtskreise
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Amt für Landschaft und Natur - Fischerei- & Jagdverwaltung
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