Der Zimmerberg und das Knonauer Amt sind von einer vielfältigen Kultur- und Naturlandschaft mit einer hohen Artenvielfalt geprägt. Dies soll so bleiben. Deshalb erarbeitet der Kanton Zürich ab Frühjahr 2021 gemeinsam mit allen Akteuren eine Schutzverordnung.
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Aktuell
Die Grundlagenphase der Erarbeitung der Regionalen Schutzverordnung Zimmerberg-Knonauer Amt ist abgeschlossen. Als nächster Schritt sind Orientierungsveranstaltungen für Eigentümer und Eigentümerinnen und Bewirtschaftende vorgesehen. An diesen Orientierungsveranstaltungen werden die Hintergründe und Inhalte einer Schutzverordnung näher erläutert und die Herleitung der Schutzwürdigkeit von Flächen aufgezeigt. Ebenso werden die Resultate der Grundlagenphase («Naturwertkarte», Teil Offenland) präsentiert und der Einbezug der verschiedenen Akteure bei der weiteren Erarbeitung des Entwurfs der Regionalen Schutzverordnung Zimmerberg-Knonauer Amt aufgezeigt. Im Anschluss an die Orientierungsveranstaltungen werden persönliche Sprechstunden angeboten.
Die Orientierungsveranstaltungen werden jeweils für mehrere Gemeindegebiete zusammen durchgeführt. Die Orientierungsveranstaltung für die Gebiete der Gemeinden Adliswil, Horgen, Kilchberg, Langnau a.A., Oberrieden, Rüschlikon und Thalwil fand am 3. Mai 2023 statt, diejenige für die Gemeinden Richterswil und Wädenswil am 11. Juli 2023. Die Orientierungsveranstaltung für die Gemeinden Maschwanden, Obfelden und Ottenbach wurde am 25. September 2023 durchgeführt, für die Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Bonstetten, Stallikon und Wettswil am 12. März 2024. Am 25. Juni 2024 fand die Orientierungsveranstaltung für die Gemeinden Affoltern a.A., Hedingen, Knonau und Mettmenstetten statt. Die sechste und letzte Orientierungsveranstaltung für die Gemeinden Aeugst a.A., Hausen a.A., Kappel a.A. und Rifferswil wird am
21. Januar 2025 durchgeführt.
Die Naturwertkarte, die an den Orientierungsveranstaltungen gezeigt wird, kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Interaktive Naturwerte-Webkarte
Legende zur interaktiven Naturwerte-Webkarte
Für den Teil «Wald» finden keine Orientierungsveranstaltungen statt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden direkt vom zuständigen Kreisforstmeister kontaktiert.
Eindrückliche Regionen mit hoher Artenvielfalt
Die Regionen Zimmerberg und Knonauer Amt sind geprägt durch ein Mosaik von Mooren, Stillgewässern, Magerwiesen, Weiden, Ackerflächen und Hochstamm-Obstgärten. Eng verzahnt mit grossflächigen Waldgebieten am Albis, mit den Flusstälern von Reuss und Reppisch sowie mit dem Zürich-, Türler- und Hüttnersee zählen sie zu den eindrücklichsten Landschaften im Kanton Zürich. Angrenzend an die Wirtschaftszentren Zürich und Zug sind die beiden Regionen ein wichtiges Erholungsgebiet für die lokale Bevölkerung und haben grosse Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft. Gleichzeitig ist nach wie vor eine beträchtliche Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten vorhanden.
Bund, Kantone und Gemeinden haben die gesetzliche Aufgabe, die Vielfalt von natürlichen Lebensräumen und Arten zu erhalten. Die weiterhin rasch abnehmende Artenvielfalt macht Massnahmen zunehmend dringlich.
Naturwerte sichern und Nutzen stiften
Eine Schutzverordnung hat zum Ziel, die in einer Region vorhandenen Naturwerte langfristig zu sichern. Dabei fördert sie auch eine vielfältige und erlebnisreiche Umwelt und stiftet so Nutzen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Region. Zudem schafft eine SVO Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten. Für die Land- und Forstwirtschaft schaffen die Umsetzungsmassnahmen innerhalb einer SVO neue Einkommensmöglichkeiten.
Gemeinsam mit allen Akteuren
Das SVO-Projekt für die Region Zimmerberg/Knonauer Amt ist im Frühling 2021 gestartet. Es umfasst alle Gemeinden in den Bezirken Affoltern am Albis und Horgen sowie die Gemeinden Aesch und Birmensdorf aus dem Bezirk Dietikon. Der Kanton bezieht Gemeinden, betroffene Bewirtschafter/innen und Grundeigentümer/innen, Interessengruppen und die lokale Bevölkerung in den Prozess ein.
Die Erarbeitung der SVO erfolgt in den zwei Teilprojekten Offenland und Wald. Für das Offenland liegt die Teilprojektleitung bei der Fachstelle Naturschutz (FNS), für den Wald beim zuständigen Kreisforstmeister. Die Gesamtprojektleitung liegt bei der FNS.
Die Erarbeitung einer Schutzverordnung erfolgt in drei Schritten: Grundlagenphase, Ausarbeitungsphase und Festsetzungsphase. Die untenstehende Abbildung zeigt den vorgesehenen zeitlichen Ablauf der SVO Zimmerberg/Knonauer Amt mit den wichtigsten Schritten.
Abstützung in der Region
Zur Abstützung in der Region wird eine Begleitgruppe mit Vertreter/innen der Gemeinden und Planungsgruppen sowie von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz eingesetzt. Sie dient als Echo- und Diskussionsraum und begleitet den Erarbeitungsprozess der SVO.
Ebenfalls der regionalen Abstützung dient eine umfassende Information aller Beteiligten. Die Fachstelle Naturschutz und die Abteilung Wald führen dazu Veranstaltungen durch, tauschen sich mit Interessensvertreter/innen aus und pflegen direkte Kontakte zu Bewirtschafter/innen und Grundeigentümer/innen.
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Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Naturschutz
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