Biodiversitätsförderung

Verschieden grosse Flachgewässer, die nach der Aufwertung entstanden sind.

Der Zustand der Biodiversität im Kanton Zürich ist besorgniserregend. Deshalb hat der Kantonsrat ab 2022 zusätzliche Mittel aus dem Natur- & Heimatschutzfonds gesprochen. Im Reporting zeigen wir die Ziele, wie wir die Mittel im Feld einsetzen und was wir bewirken.

Artenvielfalt fördern – engagiert und transparent

«Die Natur im Kanton Zürich ist unter Druck. Lebensräume für Pflanzen und Tiere werden kleiner – und auch bei uns sterben regelmässig Arten aus. Regierung und Kantonsrat haben erkannt, dass die bisherigen Massnahmen dagegen nicht ausreichen. Sie haben deshalb mehr Mittel für den Natur- und Heimatschutzfonds (NHF) gesprochen. Mir als zuständigem Regierungsrat ist es ein grosses Anliegen, transparent aufzuzeigen, was mit diesen Mitteln geschieht und was wir damit für die Natur und die Menschen im Kanton Zürich bewirken. Denn die Verantwortung für die Natur und die Biodiversität tragen wir alle gemeinsam – Kanton, Gemeinden, Wirtschaft und Gesellschaft.

Gleichzeitig bitte ich alle um Geduld. Die grossen Defizite beim Naturschutz lassen sich nicht in einem oder zwei Jahren aufholen. Vor uns steht viel Arbeit – zuerst intern an unserer Organisation und dann auch bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Biodiversität: Die Anliegen der Natur brauchen künftig mehr Verbindlichkeit und in den relevanten Politikbereichen und in Interessenabwägungen mehr Gewicht. Dafür werde ich mich im Dialog mit allen Beteiligten einsetzen.»

Regierungsrat Dr. Martin Neukom, Baudirektor

Porträt Martin Neukom
Martin Neukom, Regierungsrat, Baudirektor.

Zusätzliche Mittel für den Naturschutz

Der Natur- und Heimatschutzfonds (NHF) ist ein Finanzgefäss, aus dem die Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich eigene Projekte finanziert und Beiträge an Drittprojekte leisten kann. Sie setzt damit das Naturschutz-Gesamtkonzept um. 2021 anerkannten Regierung und Kantonsrat, dass Massnahmen gegen das auch im Kanton Zürich fortschreitende Verschwinden von Lebensräumen und Arten dringlich sind. Deshalb stehen dem Fonds ab 2022 zusätzliche Mittel zur Verfügung. Damit realisieren wir Projekte für die Biodiversität und bauen eine tragfähige Ökologische Infrastruktur auf – mit genügend grossen Kerngebieten mit hoher Qualität und einem verbindenden Netzwerk von naturnahen Elementen.

Mit den zusätzlichen Mitteln verbunden ist der Auftrag, nachvollziehbar aufzuzeigen, wie sie eingesetzt werden und ob wir die Ziele erreichen. Die Fachstelle Naturschutz erfüllt dies mit dem NHF-Reporting auf dieser Website. Es setzt bereits 2021 an, bevor die zusätzlichen Mittel ab 2022 zum Einsatz gelangen. Auf den folgenden Seiten zeigen wir Ihnen:

Eine Übersicht über die Zielerreichung des Naturschutz-Gesamtkonzepts für den Kanton Zürich findet sich im Zwischenbericht 2020 zum Naturschutz-Gesamtkonzept. 

Informationen zu Erfolgskontrolle im Naturschutz vermitteln wir unter Erfolgskontrolle im Naturschutz.

Finanzen 2023

2023 konnte die Biodiversitätsförderung weiter verstärkt werden, indem mehr Projekte und Massnahmen im Umfang von 2.5 Mio. Franken umgesetzt werden konnten. Die Budgetmittel konnten allerdings nicht vollständig
ausgeschöpft werden. Grund dafür ist einerseits – wie prognostiziert -, dass der Leistungsanstieg wegen der nötigen organisatorischen Anpassungen und Einarbeitungszeiten erst verzögert einsetzen kann. Andererseits zeigt sich immer klarer: Damit die nötigen Flächen für die Ökologische Infrastruktur zur Verfügung stehen und entsprechende Projekte auch umgesetzt werden können, muss Biodiversitätsförderung eine grössere Verbindlichkeit und in den relevanten Politikbereichen und in Interessenabwägungen mehr Gewicht erhalten (vgl. auch Zwischenbericht 2020 zum Naturschutz-Gesamtkonzept). Die nicht ausgeschöpften Mittel verbleiben im Natur- und Heimatschutzfonds werden somit auch künftig entsprechend dem Fondzweck eingesetzt.

Ab 2023 ist in den Projekten separat ausgewiesen, welche Kosten für die Kompensation von Fruchtfolgeflächen anfallen. Dieser Anteil macht teilweise bis zur Hälfte der Projektkosten aus. Bei diesen Projekten wird lebensräumlich weitgehend der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.

Position Aufwand
1. Bewirtschaftungsbeiträge 15'177'000 CHF
2. Betreuung & Unterhalt von Naturschutzgebieten 13'322'000 CHF
3. Biotopförderung 8'395'000 CHF
4. Artenförderung Flora & Fauna 2'856'000 CHF
5. Weitere Vorhaben 1'693'000 CHF
6. Landerwerb 326'000 CHF
7. Übrige Aufwände & Einnahmen -18'437'000 CHF
Gesamtaufwand 23'332'000 CHF

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Position Aufwand
Betreuung & Unterhalt 9'595'000 CHF
Rangerdienste 1'249'000 CHF
Beiträge an Dritte 2'478'000 CHF

Position Kosten
Schwerpunkt Trockenwiesen & -weiden (TWW) 2'819'000 CHF
Schwerpunkt Moore 2'839'000 CHF
Schwerpunkt Wald 2'714'000 CHF
Schwerpunkt Gewässer -
Übrige Biotopförderung 23'000 CHF

Position Kosten
Flora 1'430'000 CHF
Fauna 1'426'000 CHF

Position Kosten
Erfolgskontrolle / Dauerbeobachtung 326'000 CHF
Übrige Vorhaben 1'367'000 CHF

Position Kosten
Bundesbeiträge BAFU -8'203'000 CHF
Bundesbeiträge BLW -10'181'000 CHF
Sonstige Aufwände & Erträge -401'000 CHF
Abschreibung, Zinsen 348'000 CHF

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Naturschutz

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 30 32

E-Mail

naturschutz@bd.zh.ch