Um Direktzahlungen zu erhalten, müssen Sie den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) auf dem gesamten Betrieb erfüllen. Das gilt auch für biologisch bewirtschaftete Betriebe.
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Anforderungen
Die Ausrichtung von Direktzahlungen setzt voraus, dass der Beitragsbezüger oder die Beitragsbezügerin die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) auf dem gesamten Betrieb erfüllt (Direktzahlungsverordnung; DZV Art. 11).
Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin ist verpflichtet,
- regelmässige Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung des Betriebs zu führen;
- diese Aufzeichnungen mindestens sechs Jahre aufzubewahren.
Der Abtausch von Flächen ist nur unter Betrieben zugelassen, die den ÖLN erfüllen.
Wichtige Änderung per 2024
Ab 2024 gilt im ÖLN gemäss Änderung der Luftreinhalte-Verordnung die Schleppschlauchpflicht (emissionsarme Ausbringverfahren für Hofdünger). Als emissionsarme Ausbringverfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern, das Schlitzdrillverfahren oder die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau, sofern die ausgebrachten flüssigen Hofdünger innert vier Stunden in den Boden eingearbeitet werden (LRV Version 2024 Anhang 2 Ziffer 552).
Information vom 5. Februar 2024
Schleppschlauchpflichtige Flächen Kanton ZH
Damit Sie wissen, ob die Flächen Ihres Betriebs unter die Schleppschlauchpflicht fallen, ist im agriGIS eine Karte für die schleppschlauchpflichtigen Flächen aufgeschaltet. Es zählt die düngbare Fläche ohne Flächen mit einer Hangneigung über 18 %, ohne gewisse Kulturen wie Reb- und Obstanlagen oder wenig intensive Wiesen und ohne Einzelflächen unter 25 Aren. Betriebe, auf denen die düngbare Fläche abzüglich der Ausnahmen 3 Hektaren nicht übersteigt, sind von der Schleppschlauchpflicht befreit.
Um die Karte anzuzeigen, können Sie im agriGIS zum Kartensymbol oben rechts navigieren und im Anschluss die Karte «Schleppschlauch-pflichtige Flächen» auswählen.
Schleppschlauchpflichtige Flächen sind orange schraffiert und werden überlagernd zu den Nutzungsflächen angezeigt. Die genaue Flächengrösse kann mit dem Werkzeug «Messen» bestimmt werden. Änderungen an Kulturen und Flächen werden laufend übernommen und sollten jeweils am nächsten Tag sichtbar sein. Sofern bei Ihrem Betrieb keine orange schraffierten Flächen angezeigt werden, fallen diese nicht unter die Schleppschlauchpflicht.
Ausnahmegesuch
Auf schriftliches Gesuch hin kann die Abteilung Landwirtschaft technisch oder betrieblich begründete Ausnahmen für einzelne Flächen gewähren. Weitere Informationen und das einzureichende Formular finden Sie im Merkblatt «Ausnahmegesuch Schleppschlauchpflicht.»
ÖLN-Gemeinschaften
Zwei oder mehrere Betriebe können sich zu einer ÖLN-Gemeinschaft zusammenschliessen, wenn Sie
- den ganzen ökologischen Leistungsnachweis gemeinsam erfüllen (Vertrags-Typus 1), oder
- einzelne Teile davon gemeinsam erfüllen (Vertrags-Typus 2–4)
Im zweiten Fall können sie folgende Elemente des ÖLN überbetrieblich erfüllen:
Art. DZV | Typus | |
---|---|---|
eine ausgeglichene Düngerbilanz | 13 | 2 |
einen angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen | 14 | 3 |
eine geregelte Fruchtfolge | 16 | 4 |
einen geeigneten Bodenschutz | 17 | 4 |
die gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel | 18 | 4 |
Voraussetzungen
Die Abteilung Landwirtschaft bewilligt eine ÖLN-Gemeinschaft, wenn
- die Fahrdistanz zwischen den Betriebszentren der beteiligten Betriebe höchstens 15 Kilometer beträgt;
- die Zusammenarbeit in einem schriftlichen Vertrag geregelt ist;
- eine gemeinsame Kontrollstelle bestimmt wurde;
- es keine Vereinbarung mit anderen Betrieben zur überbetrieblichen Erfüllung des ÖLN gibt.
Bei Verstössen gegen den ÖLN werden allen Betrieben, die an der ÖLN-Gemeinschaft beteiligt sind, die Direktzahlungen gleichermassen gekürzt.
Verträge zur überbetrieblichen Erfüllung
- Download Merkblatt zur überbetrieblichen Erfüllung des ÖLN PDF | 2 Seiten | Deutsch | 90 KB
- Download Vertrag Typus 1 - ganzer ÖLN-Bereich PDF | 2 Seiten | Deutsch | 131 KB
- Download Vertrag Typus 2 - Teilbereich Nährstoffbilanz PDF | 2 Seiten | Deutsch | 132 KB
- Download Vertrag Typus 3 - Teilbereich ökologischer Ausgleich PDF | 2 Seiten | Deutsch | 165 KB
- Download Vertrag Typus 4 - Teilbereich Fruchtfolge, Bodenschutz, Pflanzenschutz PDF | 2 Seiten | Deutsch | 149 KB
Kontrolle
Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen müssen nachweisen, dass sie den gesamten Betrieb nach den Anforderungen des ÖLN bewirtschaften. Dazu gehört die Kontrolle durch eine akkreditierte Kontrollstelle:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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