Kann Strassenlärm weder mit Temporeduktionen oder lärmarmen Belägen noch mit Lärmschutzwänden ausreichend begrenzt werden, kommen vorerst Ersatzmassnahmen in Form von Schallschutzfenstern zum Zug.
Sanierungspflicht
Führt der Lärm einer Strasse zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerten an naheliegenden lärmempfindlichen Gebäuden ist eine Lärmsanierung angezeigt.
Primärmassnahmen
In erster Priorität sollen dazu Lärmschutzmassnahmen an der Quelle ergriffen werden, dazu gehört der Einsatz von lärmarmen Belägen, die Einführungen von Geschwindigkeitsreduktionen.
Sekundärmassnahmen
Führen die Massnahmen an der Quelle zu keiner ausreichenden Reduktion der Lärmbelastung beziehungsweise können diese nicht umgesetzt werden, sind Sekundärmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg zu prüfen. Als Lärmschutzmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg bieten sich Lärmschutzwände und -wälle an.
Ersatzmassnahmen
Kann der Lärm auch auf dem Ausbreitungsweg nicht genügend reduziert werden sind als Ersatzmassnahmen Schallschutzfenster einzubauen. Die Kosten für die Lärmschutzmassnahmen trägt im Falle einer Sanierungspflicht der Strassenhalter, für Ersatzmassnahmen zumindest teilweise.
Lärmarme Beläge
Bereits ab einer konstanten Geschwindigkeit von rund 20 bis 25 Kilometer pro Stunde dominieren bei Personenwagen die Rollgeräusche. Die Motoren sind in den letzten Jahren zwar tendenziell leiser geworden, durch schwerere Autos und breitere Reifen wird diese Verbesserung jedoch aufgehoben.
Rollgeräusche reduzieren
Rollgeräusche entstehen hauptsächlich durch Luftverdrängungs- und Luftansaugeffekte des Reifens. Dabei sind die Reifen- und Fahrbahneigenschaften gleichermassen an der Entstehung der Geräusche beteiligt. Durch eine feinere Oberflächenstrukturen und Poren können lärmarme Beläge das Rollgeräusch signifikant reduzieren. Für lärmarme Beläge kommen im Vergleich zu herkömmlichen Deckschichten kleinere Korndurchmesser und höhere Hohlraumanteile zum Einsatz.
Vorteile
Lärmarme Beläge sind also Lärmschutzmassnahmen, die Lärmemissionen direkt an der Quelle reduzieren und somit flächendeckend wirken. Weitere Vorteile sind, im Vergleich mit Lärmschutzwänden und Geschwindigkeitsreduktionen, dass keine Eingriffe ins Ortsbild und ins Verkehrsregime nötig sind. Deshalb stossen lärmarme Beläge sowohl bei der Bevölkerung als auch in der Politik auf hohe Akzeptanz.
Nachteile
Nachteilig sind einzig die geringere Lebensdauer im Vergleich zu herkömmlichen Belägen und die verstärkte Störwirkung von belagsfremden Fahrbahnelementen wie Schachtdeckeln, Markierungen und Belagsübergängen. Hinzu kommt, dass sich nicht alle Strecken für einen Einbau eines lärmarmen Belags eignen. Wesentliche Kriterien für die Eignung sind die Höhenlage, das Gefälle sowie der Anteil des Schwerverkehrs.
Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit von lärmarmen Belägen fällt in den meisten Fällen positiv aus. Normalerweise können die höheren Einbaukosten und die geringere Lebensdauer durch die flächendeckende Wirksamkeit wettgemacht werden. Zudem wird der Einbau von lärmarmen Belägen vom Bund mittels Programmvereinbarungen gefördert und subventioniert. Für jede Strecke muss die Wirtschaftlichkeit aber untersucht und mit anderen Lärmschutzmassnahmen verglichen werden.
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Das kantonale Tiefbauamt testet an verschiedenen Orten die Eignung lärmarmer Beläge als effektive und wirtschaftliche Lärmsanierungsmassnahme. 2015 wurde ein Konzept zur Planung und Realisierung von Teststrecken genehmigt. Von 2016 bis 2018 wurden dann auf verschiedenen Staatsstrassen 13 SDA-Belagsstrecken mit einer Gesamtlänge von 15.5km eingebaut.
In den ersten drei Jahren der Testphase konnte die Lärmminderung der eingebauten SDA-4-Belägen von anfänglichen 4.5 dBA auf bis zu 6.5 dBA gesteigert werden. Die Verbesserung wurde in erster Linie durch eine Anpassung der Mischguteigenschaften (Bindemittel, Korngrössenverteilung usw.) sowie durch eine verbesserte Einbautechnik erzielt. Parallel dazu wurde auch an der Verbesserung der Stabilität und somit der Lebensdauer der Beläge gearbeitet. Neben den elf SDA-4-Belägen wurden auch zwei SDA-8-Beläge eingebaut, deren Lärmminderung betrug direkt nach dem Einbau rund 5 dBA.
Das Monitoring der Teststrecken zeigt vorerst befriedigende Resultate. Die betroffenen Anwohner sowie die weiteren Projektbeteiligten zeigen sich insgesamt zufrieden mit der Leistung der neuen Deckschichten. Zudem sind auch noch keinerlei mechanische Schäden aufgetreten.
Die Staatsstrassen des Kantons Zürich führen an rund 16'000 Gebäuden zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW), was rund 180'000 betroffenen Personen entspricht. Um das Potential von lärmarmen Belägen für den Kanton Zürich abzuschätzen, wurden zwei verschiedene Szenarien berechnet. Im ersten Szenario ging man von einem Einbau von SDA-4-Belägen und einer dementsprechenden Lärmminderung von 4 dBA aus. Für das zweite Szenario wurde der kombinierte Einsatz von SDA-4- und SDA-8-Belägen und eine dementsprechende Lärmminderung von 3 dBA untersucht. Ausgehend von einem flächendeckenden Einbau der lärmarmen Belägen auf allen Strecken, die zu Überschreitungen des IGW führen, wurde für beide Szenarien die Anzahl betroffener Personen eruiert.
Die Untersuchung zeigt, dass lärmarme Beläge ein hohes Potential haben, um Personen vor übermässigem Strassenlärm zu schützen. Mit einem konsequenten Einbau von lärmarmen Belägen könnte im Kanton Zürich die Anzahl betroffener Personen um rund die Hälfte reduziert werden.
Geschwindigkeitsreduktion
Die Geschwindigkeit ist ein wesentlicher Faktor des Strassenverkehrslärms. Zusammen mit den Reifen und dem Strassenbelag bestimmt die Geschwindigkeit das Rollgeräusch der Fahrzeuge.
Die Geschwindigkeitsreduktion setzt somit direkt an der Quelle des Lärms an. Durch eine Absenkung der Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde kann der durchschnittliche Schallpegel um rund drei Dezibel reduziert werden, dies entspricht in etwa einer Halbierung des Verkehrs.
Dazu kommt, dass mit einer Geschwindigkeitsreduktion auch die Spitzenpegel verringert werden. Insbesondere in der Nacht sind diese Spitzenpegel für vermehrte Aufwachreaktionen verantwortlich.
Wirkung & Vorteile
Die Wirkung der Geschwindigkeitsreduktion kommt dabei allen Anwohnerinnen und Anwohnern zugute und ist nicht – wie bei Lärmschutzwänden – örtlich begrenzt. Neben den betroffenen Gebäuden werden damit auch Aussen- und Erholungsräume geschützt. Ein weiterer Vorteil sind die relativ geringen Kosten in der Umsetzung.
Eine Geschwindigkeitsreduktion kann überdies zu einer Verstetigung des Verkehrs führen und erhöht die Sicherheit im Strassenverkehr.
Debatte
Trotzdem werden über die Einführung von Geschwindigkeitsreduktion kontroverse Debatten geführt, denn die tiefere Fahrgeschwindigkeit führt schnell zu einem Interessenskonflikt mit der Verkehrsplanung. Zudem können Temporeduktionen zur Fahrzeitverlängerung beim öffentlichen Verkehr führen, wodurch Mehrkosten entstehen können. Aus diesem Grund ist bei der Planung eine ausführliche Interessensabwägung zu vollziehen.
Themenspezifische Links
Lärmschutzwände
Kann mit Massnahmen an der Quelle kein ausreichender Schutz der Bevölkerung Anwohnerschaft gewährleistet werden, ist der Lärm in einem nächsten Schritt auf seinem Ausbreitungsweg zu begrenzen behindern, beziehungsweise also das Wohngebäude vor dem Lärm abzuschirmen.
Schutzwände & weitere Bauten
Zur Abschirmung stehen verschiedenste technische Bauwerke Bauelemente zur Verfügung, das prominenteste davon ist die Lärmschutzwand. Weitere Möglichkeiten sind Lärmschutzwälle und sowie Annexbauten wie Garagen, Fahrradunterstände oder Gartenhäuschen, mit dem grossen Vorteil des Zusatznutzens. Dabei ist darauf zu achten, dass das Bauwerk die Sichtlinie zwischen der Lärmquelle und dem lärmempfindlichen Standort unterbricht.
Material & Höhe
Neben der materiellen Beschaffenheit (Schalldämmung, Flächengewicht) der Wand ist also vor allem ihre Höhe entscheidend für die Wirkung. Um zu verhindern, dass der Lärm von der Wand reflektiert wird und auf der gegenüberliegenden Strassenseite zu Mehrbelastungen oder sogar zu grösseren Überschreitungen der Grenzwerte führt, sollte die Wand in der Regel allenfalls schallabsorbierend ausgestaltet werden.
Nachteile
Neben dem offensichtlichen Effekt der Lärmabschirmung bringen Lärmschutzwände auch einige Nachteile mit sich:
- Lärmschutzwände wirken örtlich begrenzt. Nur die Häuser hinter der Lärmschutzwand profitieren davon, meistens beschränkt sich die Lärmminderung zudem nur auf die ersten beiden Geschosse.
- Lärmempfindliche Standorte auf der gegenüberliegenden Strassenseite bleiben ungeschützt.
- Lärmschutzwände stellen ein massives technisches Bauwerk dar, das in den meisten Fällen nicht mit dem Ortsbildschutz vereinbart werden kann.
- Die Planung und der Bau von Lärmschutzwänden verursacht hohe Kosten. Effektiv werden im Verhältnis zu den Kosten meist nur wenige Personen geschützt. Dazu kommen Kosten für den Unterhalt.
Aus den oben genannten Gründen haben Lärmschutzwänden bei Behörden und Bevölkerung eine eher schlechte Akzeptanz. Während in der ersten Phase der Strassenlärmsanierung noch oft auf Lärmschutzwände zurückgegriffen wurde, werden sie heute nur noch vereinzelt eingesetzt.
Schallschutzfenster
Sind sowohl an der Quelle als auch auf dem Ausbreitungsweg keine Massnahmen möglich oder bleiben die Immissionsgrenzwerte (IGW) trotz dieser Massnahmen überschritten, sind im Sinne einer Ausnahmebewilligung Sanierungserleichterungen festzusetzen.
Um die Betroffenen in solchen Fällen trotzdem vor dem Lärm zu schützen, werden Schallschutzfenster als Ersatzmassnahme eingebaut, bei Überschreitung der Alarmwerte schreibt das Bundesrecht diese sogar zwingen vor.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes müssen die Fenster, einschliesslich der zugehörigen Bauteile wie Rollladenkästen und Schalldämmlüfter, die Anforderungen der Lärmschutzverordnung zur Schalldämmung von Fenstern einhalten.
Schlafräume
Schlafräume ohne lärmabgewandte Lüftungsmöglichkeit können mit Schalldämmlüftern ausgestattet werden. Die in die Wand eingelassenen oder in ein Fenster integrierten Geräte garantieren die nötige Frischluftzufuhr auch bei geschlossenen Fenstern.
Weiterführende Informationen
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Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz, Lärmschutzmassnahmen