Grossverbraucher

Unternehmen im Kanton Zürich mit einem Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 Gigawattstunden pro Verbrauchsstätte und pro Jahr sind Energie-Grossverbraucher.

Energieanalyse

Grossverbraucher müssen eine Energieanalyse durchführen. Daraufhin können sie zu Massnahmen verpflichtet werden oder sie schliessen mit der Baudirektion oder dem Bund eine Zielvereinbarung ab. Das Ziel der Grossverbraucher-Vereinbarung ist die Steigerung der Energieeffizienz über einen Zeitraum von zehn bis zwanzig Jahren. Die Zürcher Regierung erwartet als Richtwert eine durchschnittliche Steigerung der Energieeffizienz von zwei Prozent pro Jahr.

Vereinbarung

Die Vereinbarung ist mit einem einzelnen Unternehmen oder mit einer frei wählbaren Gruppe von Unternehmen möglich. Die Effizienzziele werden gemeinsam auf Grund individueller Messgrössen festgelegt. Die Massnahmen, die zur Zielerreichung führen, sind frei wählbar und können daher optimal in den betrieblichen Ablauf und in die Erneuerungszyklen der Gebäude und Anlagen integriert werden. Zudem werden Grossverbraucher, die eine Vereinbarung abgeschlossen haben, von einigen wesentlichen energietechnischen Detailvorschriften befreit. Beratung und Unterstützungshilfe bietet das Forum Energie Zürich, Fachgruppe Betriebsperformance, an.

Die Zielvereinbarung kann gleichzeitig für die Erfüllung des kantonalen und eidgenössischen Energiegesetzes sowie des eidgenössischen CO2-Gesetzes gelten und heisst dann Universalzielvereinbarung (UZV). In diesem Fall ist die act-Cleantech Agentur Schweiz oder die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) der Ansprechpartner.

Anforderungen

Die Anforderungen an die Energieverbrauchsanalyse sind im Pflichtenheft und in einem beispielhaft ausgefüllten Formularsatz dargestellt. Die zu verwendenden (leeren) Formulare liegen als Excel-Datei vor.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Universal-Zielvereinbarung, Kantonale Zielvereinbarung, Energieverbrauchsanalyse können über das Bundestool eingereicht werden (siehe Link unten). 

Die untenstehenden Dokumente sollen den Abwasserreinigungsanlagen (ARA)-Grossverbrauchern, die jährlich mehr als 0.5 Gigawattstunden elektrische oder fünf Gigawattstunden thermische Energie verbrauchen, die Möglichkeit geben, mittels Richtwerten die Energiesituation auf ihrer Anlage zu überprüfen.

Diese Richtwerte beziehen sich auf die einzelnen Verfahrensstufen und wurden mit Anlagen im Kanton Zürich verifiziert. Selbstverständlich stehen die Dokumente auch kleineren ARAs zur Überprüfung ihrer Energiesituation zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Energietechnik

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 42 66

Sekretariat


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Kontaktperson Silas Gerber

E-Mail

grossverbraucher@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: