Windkraftanlagen haben eine sehr gute Ökobilanz und lassen sich am Ende ihrer Lebensdauer spurlos beseitigen. Ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit werden oft überschätzt. Hier die Fakten.
Windstrom ist klimaneutral
Eine Windenergieanlage erzeugt während ihrer Laufzeit von bis zu 30 Betriebsjahren mindestens dreissig bis sechzig Mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Montage, Nutzung und Entsorgung benötigt wird. Die sogenannte graue Energie ist je nach Grösse der Anlage nach sechs bis zwölf Monaten Betrieb kompensiert. Ab dann liefern Windenergieanlagen CO2-freien Strom aus der unerschöpflichen, sauberen Kraft des Windes. Entsprechend vorteilhaft präsentiert sich die CO2-Bilanz der Windenergie im Vergleich mit anderen Stromerzeugungsarten:
Windenergieanlagen sind sichtbar
Windparks sind Infrastrukturanlagen wie Autobahnen, Eisenbahnlinien, Hochspannungsleitungen, Wasserkraftwerke und viele mehr, die unsere Versorgung sicherstellen und unser heutiges Leben ermöglichen. Alle
diese Anlagen hinterlassen deutlich sichtbare Spuren in der Landschaft. Ob man sie schön findet oder nicht, ist Geschmackssache und auch davon bestimmt, welche Haltung man dazu einnimmt.
Doch man kann Windenergieanlagen nicht einfach bauen. Bereits in der Richtplanung findet eine Interessenabwägung zwischen Energieerzeugung und Landschaftsschutz statt. Landschaftlich besonders sensible Gebiete kommen für den Bau von Windenergieanlagen nicht in Frage. Soll in einem Gebiet eine Windenergieanlage entstehen, so wird nochmals genau geprüft, ob sie mit bestehenden Schutzinteressen vereinbar ist – im Rahmen eines Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahrens unter anderem mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Um den landschaftlichen Eingriff so kompakt wie möglich zu halten, sollen im Kanton Zürich vor allem Windparks mit mehreren Anlagen entstehen. Bevorzugt werden wenige grosse Anlagen gegenüber mehreren kleinen, da der landschaftliche Eingriff gemessen am Energieertrag so weniger stark ins Gewicht fällt.
Windenergieanlagen benötigen wenig Land
Im Vergleich zu anderen Technologien zur Stromproduktion brauchen Windenergieanlagen wenig Platz. Eine Anlage mit drei Megawatt Leistung hat eine Fundamentfläche von rund 450 m², wovon nur die Fläche des Turms sichtbar bleibt. Damit lassen sich Windparks ideal mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung kombinieren.
Keine bleibenden Spuren
Die Erzeugung von Windenergie ist schonend im Ressourcenverbrauch. Denn im Gegensatz zu anderen grossen Energieproduktionsanlagen lassen sich Windenergieanlagen am Ende ihrer Nutzungszeit rasch und umweltfreundlich demontieren. Dabei kann das Fundament für neue Anlagen wiederverwendet oder die grüne Wiese wiederhergestellt werden. Zudem sind 80 bis 90 Prozent der Komponenten einer Anlage wiederverwendbar, weil sie aus Metallen wie Stahl und Kupfer sowie aus Beton bestehen.
Nicht lautlos – aber leiser, als man denkt
Auch direkt unter einer laufenden Windenergieanlage ist eine Unterhaltung in normaler Lautstärke möglich. Der Wind, der um die Hausecken pfeift, die Geräusche einer Heizung und Haushaltsgeräten oder ein Mensch, der schnarcht, sind deutlich lauter als eine Windenergieanlage. Die Erfahrungen zeigen, dass sich Tiere schnell an die Windräder gewöhnen und sie sich nicht durch Betriebsgeräusche beeinträchtigen lassen.
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Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Für den nötigen Abstand einer Windenergieanlage zu dauerhaft bewohnten Gebäuden ist in der Schweiz die Lärmschutzverordnung massgebend. Je nach Lärmempfindlichkeitsstufe gelten Abstände von 300, 500 oder 700 Metern. Die meisten dauerhaft bewohnten Gebäude liegen in der Empfindlichkeitsstufe 2 (reine Wohnzone), für die 500 Meter Abstand gelten.
In den anderen europäischen Ländern gelten sehr unterschiedliche Mindestabstände zwischen Wohnbauten und Windenergieanlagen. Diese reichen von 200 Metern bis zu zehn Mal der Gesamthöhe der Windenergieanlage. Es gibt aber auch einige Länder, in denen, wie in der Schweiz, keine pauschalen Abstände gelten, sondern bei jedem Projekt die Einhaltung der Umweltgesetzgebungen individuell geprüft werden muss (u.a. Lärmvorschriften). Dies garantiert, dass bei allen Windenergieanlagen, unabhängig der lokalen Bedingungen, die Anwohnenden und die Umwelt vor negativen Einflüssen geschützt sind.
Pauschale Abstandvorschriften von 1000 Metern zum nächsten bewohnten Gebäude, wie sie teilweise gefordert werden, würden den Bau von Windenergieanlagen im ganzen Kanton Zürich praktisch verunmöglichen.
Abstandvorschriften zu Windenergieanlagen in kommunalen Bau- und Zonenordnungen (BZO) festzuschreiben, wie dies Initiativen in diversen Zürcher Gemeinden fordern, ist im Kanton Zürich gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) nicht zulässig.
Vogelpopulationen sind stark unter Druck. Jährlich sterben Millionen Vögel durch Kollisionen mit Fahrzeugen oder Fensterscheiben und durch Hauskatzen. Zudem ist der schwindende Lebensraum für Vögel ein Problem.
Auch Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit Windenergieanlagen sind möglich. Eine sorgfältige Planung mit Meidung sensibler Gebiete sowie technische Lösungen stellen den Schutz dieser Tiere jedoch weitgehend sicher. So können Windenergieanlagen mit Systemen ausgerüstet werden, welche die Anlagen abschalten, wenn Gefahr für Vögel und Fledermäuse droht. Für jedes Projekt werden in der Umweltverträglichkeitsprüfung zahlreiche Untersuchungen durchgeführt, um den Schutz von Vögeln zu gewährleisten.
Der Klimawandel hingegen ist eine der grössten Bedrohungen der Biodiversität. So ist heute weltweit jede vierte bedrohte Vogelart durch den Klimawandel stark negativ beeinflusst, Tendenz steigend. Mit ihrem CO2-neutralen Strom leisten Windenergieanlagen einen wichtigen Beitrag gegen den Klimawandel und somit auch zum Schutz der Vogelpopulationen.
Das Beratungsunternehmen Wüest Partner hat im Auftrag des Bundesamts für Energie und des Kantons Thurgau den Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise im Umkreis von 10 Kilometern zu bestehenden und sich in Planung befindenden Anlagen untersucht. Gemäss der Studie werden die Preise von Immobilien nicht negativ von bestehenden oder geplanten Windenergieanlagen beeinflusst.
Die Gefahr von Eiswurf besteht, weswegen in der Schweiz Sicherheitsstandards für Windenergieanlagen gelten. Mit technischen Massnahmen wie Heizungen kann Eisbildung heute weitgehend vermieden werden. Identifizieren die eingebauten Messsysteme trotzdem Vereisungen, so ist die Windenergieanlage abzuschalten und darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Rotoren eisfrei sind. Zusätzlich werden Passantinnen und Passanten in sicherer Entfernung auf ein mögliches Eiswurfrisiko aufmerksam gemacht.
Der Schatten von Windenergieanlagen kann sich störend auf Anwohnende auswirken, besonders der bewegte Schatten, der bei einem gewissen Sonnenstand und sich bewegenden Rotoren entsteht. Sofern Schattenwurf nicht gänzlich durch eine günstige Platzierung der Anlagen vermieden werden kann, werden in der Schweiz die deutschen Richtlinien zum Schutz der Anwohnenden angewendet: Fällt der bewegte Schatten für mehr als 8 Stunden im Jahr respektive 30 Minuten am Tag auf eine bewohnte Liegenschaft, wird die Windenergieanlage automatisch abgestellt.
Der «Disco-Effekt» (periodische Lichtspiegelungen an den Rotorblättern, auch «Stroboskop-Effekt» genannt) tritt dank reflexionsarmen Farben bei modernen Anlagen nicht mehr auf.
Als Infraschall wird Schall mit einer sehr tiefen Frequenz bezeichnet (unter 20 Herz). Infraschall tritt an vielen Stellen auf und hat viele natürliche und menschgemachte Quellen wie beispielsweise Schiffe, Autos, Kühlschränke, Wind, Gewitter oder die Meeresbrandung. Den bei Windenergieanlagen entstehenden Infraschall können Menschen nicht wahrnehmen, da der Schalldruckpegel zu tief ist. Mehrere Studien zeigen, dass bei Windenergieanlagen keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen aufgrund von Infraschall zu erwarten sind. Dazu gehört auch eine durch das BAFU in Auftrag gegebene Studie.
SF6 (Schwefelhexafluorid) ist ein Gas, das aufgrund seiner reaktionsträgen und ungiftigen Eigenschaften an vielen Orten zur Anwendung kommt. So etwa in der Elektrotechnik, wo SF6 zur Isolation in Umspannwerken und gasisolierten Schaltanlagen verwendet wird, und damit auch in Windenergieanlagen.
SF6 ist ein besonders klimaschädliches Treibhausgas, das mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls seit 1997 durch die Mitgliedstaaten überwacht wird. Eine Windenergieanlage enthält etwa 3 Kilogramm SF6 in gasisolierten Schaltanlagen. Falls bei einem Unfall oder bei mangelhaftem Recycling der Schaltanlage dieses SF6 freigesetzt würde, entspräche dies der Klimawirkung von ca. 0,1 Prozent des durch die Windenergieanlage während ihrer gesamten Lebensdauer eingesparten CO2. Inzwischen hat die Energiebranche auch SF6-freie Lösungen entwickelt.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Energie