Sowohl die Steuereinnahmen wie auch die Zahl der Steuerpflichtigen sind in den letzten Jahren gestiegen. Der Kanton Zürich wertet die Steuerdaten der juristischen und natürlichen Personen aus. Daraus ergibt sich die Übersicht über die Steuereinnahmen und die Steuerpflichtigen.
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Wer bezahlt im Kanton Zürich Steuern?
Natürliche Personen
Im Steuersystem wird zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden. Alle natürlichen Personen (Menschen) sind steuerpflichtig und müssen für ihr Einkommen und Vermögen Steuern zahlen. Einkommen und Vermögen von Verheirateten wird zusammengerechnet. Sie werden gemeinsam besteuert und erscheinen in der Statistik als eine steuerpflichtige Person. Das Einkommen und Vermögen von minderjährigen Kindern wird den Eltern hinzugerechnet. Nur wenn das minderjährige Kind Erwerbseinkommen erzielt, wird es selbständig besteuert.
Juristische Personen
Der natürlichen Person steht die juristische Person gegenüber. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen sind juristische Personen. Juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung, Liegenschaften, Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten im Kanton Zürich haben, sind auch im Kanton Zürich steuerpflichtig. Während bei natürlichen Personen Einkommen und Vermögen besteuert werden, werden bei juristischen Personen Gewinn und Kapital besteuert.
Besteuerung im Kanton Zürich
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden erheben Steuern auf dem Einkommen natürlicher Personen und dem Gewinn von juristischen Personen. Das Vermögen natürlicher und das Kapital juristischer Personen werden hingegen nur von den Kantonen und den Gemeinden besteuert. Die Einkommenssteuern für natürliche Personen und die Gewinnsteuern für juristische Personen stellen für die meisten Steuerpflichtigen die grösste wiederkehrende Steuerbelastung dar.
Entwicklung Steuerpflichtige
Im Kanton Zürich machen die natürlichen Personen rund 92 Prozent aller Steuerpflichtigen aus. Das Verhältnis zwischen natürlichen Personen und Unternehmen ist seit 2000 stabil geblieben. In absoluten Zahlen haben jedoch sowohl die Anzahl als auch die Finanzkraft der Steuerpflichtigen zugenommen: Sowohl die natürlichen als auch die juristischen Personen im Kanton Zürich werden zahlreicher und ihr Einkommen und Vermögen sind gewachsen.
Steuerstatistik der natürlichen Personen
2019 verfügte eine durchschnittliche natürliche Person im Kanton Zürich über etwa 390’000 Franken steuerbares Vermögen, und ihr steuerbares Einkommen betrug 68'800 Franken.
Entwicklung der Steuereinnahmen
Seit 2000 sind Vermögen und Einkommen nahezu im Gleichschritt gewachsen. Dass die Vermögen seit 2010 schneller gewachsen sind als die Einkommen, liegt nicht zuletzt daran, dass die Babyboomer-Generation (geboren zwischen 1946 und 1964) ab diesem Jahr das Pensionsalter erreicht. Kurz vor der Pensionierung sind die Einkommen oft am höchsten, die Ausgaben nehmen eher ab, und es fallen gehäuft Erbschaften an. Zudem gehen mit der Pensionierung die während des Erwerbslebens fiskalisch unberücksichtigten Vorsorgegelder ins verfügbare und damit steuerbare Vermögen über, soweit die steuerpflichtige Person sie als Kapitalleistung und nicht in Rentenform bezieht. Bei der Pensionierung sind deswegen die Vermögen am höchsten, und sie nehmen danach auch kaum mehr ab.
Einkommensverteilung
Um mehr darüber zu erfahren, wer wie viel zum Steuerertrag des Kantons Zürich beiträgt, ist die Einkommensverteilung interessant. Daraus lässt sich pro Einkommensklasse ableiten, wie viel sie in etwa zum Steuerertrag beiträgt (ohne Berücksichtigung des Vermögens).
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Rund zwei Prozent der steuerpflichtigen Personen haben ein Einkommen von mindestens 300’000 Franken im Jahr. Sie tragen rund 27 Prozent zum Steuerertrag bei.
Die Basis für die Berechnung der approximativen Steuererträge bildet das steuerbare Einkommen gemäss Bundessteuer. Dieses kann aufgrund unterschiedlicher Abzugsmöglichkeiten von dem für die Staats- und Gemeindesteuer massgebenden Einkommen abweichen. Für die unterschiedlich hohen Kinderabzüge wurde eine Korrektur vorgenommen. Für andere Positionen (z. B. Berufsauslagen) wurden hingegen keine Korrekturen vorgenommen.
Steuerstatistik der juristischen Personen
Die definitive Steuerrechnung für juristische Personen kann oft erst drei Jahre nach der Steuerperiode ausgestellt werden, weshalb die Zahlen für Unternehmen weniger aktuell sind als die für natürliche Personen.
Im Steuerjahr 2015 waren im Kanton Zürich 73'076 juristische Personen steuerpflichtig. Davon waren mehr als die Hälfte Aktiengesellschaften (AG) und rund 43 Prozent Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Steuerfaktoren juristische Personen nach Rechtsform
Gewinnverteilung
Die Erträge aus der einfachen Gewinnsteuer betrugen für das Jahr 2015 insgesamt rund eine Milliarde Franken. 84 Prozent davon entrichteten die Aktiengesellschaften, die jedoch nur 51 Prozent aller juristischen Personen ausmachten. Demgegenüber wiesen 89 Prozent der juristischen Personen einen Reingewinn von weniger als 100’000 Franken aus. Die Verteilung der Steuererträge aus dem Reingewinn ist entsprechend ungleich, 82 Prozent davon wurden durch Firmen mit einem Reingewinn von mehr als einer Million Franken (rund zwei Prozent aller juristischen Personen) beigetragen.
Viele Unternehmen ohne steuerbaren Gewinn
Dass mehr als die Hälfte der Unternehmen keinen steuerbaren Gewinn ausweisen, hat mehrere Gründe. Die Abzugsmöglichkeiten für juristische Personen sind vielfältig, so dass vor allem kleine Unternehmen selten einen steuerbaren Gewinn ausweisen. Hinzu kommt, dass Start-ups häufig mehrere Jahre benötigen, bis ihre Erträge höher als ihre Kosten sind.
Für das Steuerjahr 2015 sind zudem zwei weitere Instrumente des Steuerrechts von Bedeutung: der Verlustvortrag und das Holdingprivileg.
Der Verlustvortrag ermöglicht es Unternehmen, im Falle eines Verlustes diesen auf die Rechnung der nächsten Geschäftsjahre vorzutragen. Aus steuerlicher Sicht können zukünftige Gewinne maximal sieben Jahre lang mit Verlusten verrechnet werden. Insbesondere nach Krisen, wie etwa der Finanzkrise 2008, kann es daher sehr lange dauern, bis Unternehmen wieder zu ihren gewohnten Gewinnen zurückkehren.
Unter dem Holdingprivileg waren Holdinggesellschaften generell von kantonalen und kommunalen Gewinnsteuern befreit und zahlten nur eine reduzierte Kapitalsteuer. Mit der Abschaffung des Holdingprivilegs per 1. Januar 2020 werden Holdinggesellschaften in der Schweiz neu ordentlich besteuert. Wie schon bisher bei der direkten Bundessteuer können sie für Beteiligungserträge bei den Staats- und Gemeindesteuern neu den Beteiligungsabzug geltend machen.
Offene Daten
Weiterführende Informationen
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