Quellensteuerkorrektur beantragen

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    • Ihr steuerbares Bruttoeinkommen wurde falsch ermittelt.
    • Ihr satzbestimmendes Bruttoeinkommen wurde falsch ermittelt.
    • Es wurde ein falscher Tarif angewendet.
    • Sie sind gar nicht quellensteuerpflichtig.

    Frist zur Einreichung

    Der Antrag muss bis am 31. März des Folgejahres eingereicht werden (Datum der elektronischen Einreichung).

    Die Frist kann nicht verlängert werden.

  2. Benötigte Unterlagen zusammenstellen

    • Ihre Personalien
    • Ihre AHVN13-Nummer
    • Eine IBAN-Nummer für allfällige Rückerstattungen
    • Ihre Lohnausweise des entsprechenden Jahres 
    • Ihre monatlichen Lohnabrechnungen
    • Allfällige weitere Belege
  3. Antrag ausfüllen

    Einen Antrag auf Korrektur Ihrer Quellensteuer können Sie auf ZHServices online ausfüllen. 

    Wenn Sie noch kein Benutzerkonto auf ZHservices haben, müssen Sie dieses zuerst anlegen.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt - Quellensteuer

Adresse

Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

   

Telefon

+41 43 259 37 00


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

Kontaktformular Quellensteuer

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