Gesetzgebung Steuern

Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu laufenden Vernehmlassungen und Gesetzgebungsprozessen, die das Thema Steuern betreffen.

Liegenschaftenneubewertung 2026

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 28. August 2024 die Weisung LNB 2026 erlassen. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Januar 2026.

Die Steuerpflichtigen erhalten die neue Liegenschaftenbewertung (Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert gültig ab 01.01.2026) anfangs 2027 vom Steueramt der Gemeinde zugestellt.

Mit den neuen Bewertungen werden die Vorgaben der Steuergesetze und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung erfüllt. Allfällige Einwendungen gegen die festgelegten Werte können die Eigentümer/innen im Rahmen des Einschätzungsverfahrens der Steuerperiode 2026 geltend machen.

Informationen & Unterlagen

Hier finden Sie den Regierungsratsbeschluss, die genehmigte Weisung 2026 mit Anhang sowie die Fachberichte von Wüest Partner AG. Die Lageklassenpläne 2026 sind auf dem GIS-Browser des Kantons Zürich ersichtlich.

Eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren

Hier finden Sie die Vernehmlassungsunterlagen zur Umsetzung der Motion KR-Nr. 157/2022 betreffend Eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren.

Informationen

Das geltende Recht im Kanton Zürich sieht für Steuerverfahren grundsätzlich einen doppelten kantonalen Instanzenzug vor, mit dem Steuerrekursgericht als erster von der Verwaltung unabhängigen Gerichtsinstanz und dem Verwaltungsgericht als zweiter Gerichtsinstanz. Die Urteile des Verwaltungsgerichts können beim Bundesgericht angefochten werden. Heute durchlaufen rund 120 Steuerverfahren pro Jahr beide kantonalen Gerichtsinstanzen. Bundesrechtlich erlaubt das Steuerharmonisierungsgesetz ein ein- oder ein zweistufiges kantonales Rechtsmittelverfahren. 

Die am 16. Mai 2022 von den Kantonsräten Michael Zeugin, Winterthur, Roland Scheck, Zürich und Dieter Kläy, Winterthur eingereichte Motion KR-Nr. 157/2022 betreffend Eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren verlangt die Einführung eines einstufigen kantonalen Rechtsmittelverfahrens und die Einschränkung der streitwertbezogenen Einzelrichtendenzuständigkeit in Steuersachen. Mit der Reduktion auf eine kantonale Gerichtsinstanz sollen die Steuerverfahren beschleunigt und die Kosten für die Steuerpflichtigen und die Öffentlichkeit gesenkt werden. Die Motion wurde am 21. August 2023 vom Kantonsrat mit 94 zu 72 Stimmen an den Regierungsrat zur Berichterstattung und Antragstellung innert zweier Jahre überwiesen.

Zur Umsetzung der Motion mit der Einführung eines einstufigen kantonalen Instanzenzugs in Steuersachen gibt es grundsätzlich zwei mögliche Varianten. Bei der Variante Steuergericht wird das heutige Steuerrekursgericht als einzige kantonale Gerichtsinstanz in Steuersachen eingesetzt. Das Verwaltungsgericht entfällt als Gerichtsinstanz im Steuerbereich. Bei der Variante Verwaltungsgericht amtet das Verwaltungsgericht als einzige kantonale Gerichtsinstanz in Steuersachen. Das Steuerrekursgericht wird aufgehoben. 

Der Regierungsrat hat am 22. Mai 2024 die Finanzdirektion ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der Motion KR-Nr. 157/2022 betreffend Eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsadressaten sind gebeten, insbesondere die beiden folgenden Fragen zu beantworten:

  • Befürworten Sie einen Übergang zu einem einstufigen Instanzenzug in Steuersachen oder soll der bisherige zweistufige Instanzenzug mit Steuerrekursgericht und Verwaltungsgericht als Gerichtsinstanzen in Steuersachen beibehalten werden?
  •  Sofern ein einstufiger Instanzenzug in Steuersachen eingeführt wird: Ist die Variante Steuergericht als einzige Gerichtsinstanz in Steuersachen oder die Variante Verwaltungsgericht als einzige Gerichtsinstanz in Steuersachen vorzuziehen?

Die Vernehmlassung dauert vom 7. Juni 2024 bis zum 18. Oktober 2024.

Stellungnahmen und Fragen zur Vernehmlassungsvorlage können Sie an die folgende Adresse zu senden:

rueckmeldungen-steueramt@zh.ch

Zweiter Schritt der Steuervorlage 17

Hier finden Sie die Anträge des Regierungsrates und der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrates zum Schritt 2 der Steuervorlage 17 und die Studie von BAK Economics AG zu den Auswirkungen der Reduktion des Gewinnsteuersatzes auf 6 Prozent.

Informationen & Unterlagen

Mit dieser Änderung soll der bereits in der Vorlage 5495 vorgesehene zweite Schritt der Steuervorlage 17 umgesetzt werden. 

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt - Rechtsdienst

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
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