Förderbeitrag für Leistungszentrum beantragen

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Kriterien

    Gesuchsberechtigt sind alle Nachwuchsleistungszentren des Kantons Zürich, die im nationalen Nachwuchsförderkonzept der jeweiligen Sportart als Trägerschaft anerkannt sind.

  2. Lesen Sie die Bedingungen und Grundsätze

    1. Eingabeberechtigt sind anerkannte Züricher Leistungszentren gemäss nationalen Nachwuchsförderkonzepten.
    2. Der Förderbeitrag NWF ist für die Anstellung und Weiterbildung von qualifiziertem Trainerpersonal einzusetzen.
    3. Der Förderbeitrag untersteht der Ethik-Charta und dem Ethik-Statut des Schweizer Sports vom 26. November 2021. Das Leistungszentrum bekennt sich vorbehaltslos zu einem sicheren, fairen und dopingfreien Sport und unterstützt die Arbeit der Stiftung Swiss Sport Integrity.
    4. Das Logo des Sportamts wird bei Publikationen sowie auf der Website verwendet und das Sportamt als unterstützende Institution in allfälligen Medienmitteilungen oder sonstigen Beiträgen erwähnt.
    5. Anfragen des Sportamts für einen Auftritt bei einer Veranstaltung werden unter Berücksichtigung des Terminkalenders wenn möglich wahrgenommen.
    6. Die Teilnahme an speziellen Veranstaltungen wie dem «Symposium Nachwuchs- und Leistungssport» durch einen Vertreter der Institution ist erwünscht.
    7. Das Sportamt kann nach Absprache und Möglichkeiten Beiträge, Inserate etc. in Publikationen des Vereins/Verbandes platzieren.
    8. Es besteht kein Anspruch auf Förderbeiträge des Kantons.
  3. Stellen Sie die Angaben zusammen

    Zur Berechnung des «Anteil Nachwuchstrainer» bildet die Zusammenstellung der Stellenprozente pro Trägerschaft, die von Swiss Olympic in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert wird, die Basis.

    Zur Berechnung des «Anteil Sporttalent» muss die Anzahl Swiss Olympic Talent Cards bei der Gesuchseingabe angegeben werden (Stand November 2024). Talente, die noch in der Nachwuchskategorie starten könnten, aber bereits eine Swiss Olympic Card Bronze, Silber oder Gold haben, werden auch erfasst.

  4. Geben Sie das Gesuch ein

    Sie müssen das Online-Formular bis zum 30. November 2024 einreichen.

     
    Institution

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    Trainings- und Stützpunktaktivitäten

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    Anzahl Nachwuchstalente

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    Ansprechperson
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    Bedingungen und Grundsätze
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Kontakt

Sportamt - Nachwuchs- und Leistungssportbeauftragte

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 98

Ihre Ansprechperson ist Frau Sascha Korner Schoch.

E-Mail

sascha.korner@sport.zh.ch