SEBE-Geldbetrag (statt Voucher)

Kapitelnummer
9
Publikationsdatum
21.12.2023
Kapitel
SEBE-Geldbetrag (statt Voucher)
Gültig seit / in Kraft seit
1.1.2024

Wer einen Assistenzbeitrag der IV bezieht, kann die SEBE-Leistungen als Voucher oder als Geldbetrag erhalten. Der Mensch mit Behinderung bekommt mit dem Abklärungsbericht ein Formular, auf dem er seinen Entscheid mitteilen kann. Beim Entscheid «Geldbetrag» muss er seine Kontoangaben im Formular angeben. Die Abklärungsstelle stellt anschliessend an diesen Entscheid die Verfügung aus. Der Geldbetrag wird monatlich ausbezahlt.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 51 30

Telefon

Montag bis Freitag
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

info-sebe@sa.zh.ch