Wer einen Assistenzbeitrag der IV bezieht, kann die SEBE-Leistungen als Voucher oder als Geldbetrag erhalten. Der Mensch mit Behinderung bekommt mit dem Abklärungsbericht ein Formular, auf dem er seinen Entscheid mitteilen kann. Beim Entscheid «Geldbetrag» muss er seine Kontoangaben im Formular angeben. Die Abklärungsstelle stellt anschliessend an diesen Entscheid die Verfügung aus. Der Geldbetrag wird monatlich ausbezahlt.
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Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
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