Wenn der Mensch mit Behinderung mit den verfügten Stunden an Begleitung und Betreuung nicht einverstanden ist, kann er gegen die Verfügung Rekurs einreichen. Er kann den Rekurs bei der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion einreichen. Im Rekurs gibt der Mensch mit Behinderung an, mit was er nicht einverstanden ist. Mit einem Rekurs gibt der Mensch mit Behinderung der Rekursabteilung den Auftrag, die Abklärung der Abklärungsstelle zu überprüfen. Für den Rekurs hat er ab Zustellung der Verfügung 30 Tage Zeit. Auch in der Verfügung steht, wie man einen Rekurs einreichen kann (Rechtsmittelbelehrung).
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