Es gibt eine SEBE-Schlichtungsstelle. Diese wird von der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter UBA geführt. Die UBA kennt sich mit Menschen mit Behinderung aus. Sie ist seit Jahren die Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung in Institutionen. Die SEBE-Schlichtungsstelle hilft bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderung und ambulanten Anbietenden. Ihre Leistungen sind für Menschen mit Behinderung und ihre Bezugspersonen gratis. Die SEBE-Schlichtungsstelle ist unabhängig vom Kantonalen Sozialamt und den verschiedenen Anbietenden. Ihre Kontaktangaben sind auf der Webseite des Kantonalen Sozialamts zu finden.
Die SEBE-Schlichtungsstelle informiert bei schwerwiegenden Fällen das Kantonale Sozialamt. Der Mensch mit Behinderung bleibt dabei anonym. Das bedeutet, dass das Kantonale Sozialamt keine Informationen über den Menschen mit Behinderung bekommt und nur in schwerwiegenden Fällen über den ambulanten Anbietenden.
Die SEBE-Schlichtungsstelle vermittelt zwischen dem Menschen mit Behinderung und den Anbietenden, wenn sie den Konflikt selbst nicht lösen können. Zum Beispiel unterstützt die SEBE-Schlichtungsstelle bei diesen Konflikten:
- Probleme in der Begleitung und Betreuung (z.B. wenn der Mensch mit Behinderung nicht zufrieden ist mit dem Einsatz und die Verantwortlichen in der Organisation das Problem nicht lösen).
- Probleme mit der Kündigung, wenn der ambulante Anbietende diese nicht akzeptieren möchte.
- Andere Uneinigkeiten oder Schwierigkeiten zwischen einem ambulanten Anbietenden und dem Menschen mit Behinderung.
Das Ziel ist immer eine Einigung zwischen dem ambulanten Anbietenden und dem Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung können auch jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist den ambulanten Anbietenden wechseln, wenn sie nicht zufrieden sind.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE
Telefon
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13.30 bis 16.30 Uhr