Einleitung

Kapitelnummer
0
Publikationsdatum
21.12.2023
Kapitel
Einleitung
Gültig seit / in Kraft seit
1.1.2024

SEBE ist ein neues System für Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich. Menschen mit Behinderung können mit SEBE selbst bestimmen, wo sie begleitet und betreut werden möchten. Sie können Unterstützung in der eigenen Wohnung bekommen. Oder sie können in einer Institution wohnen und dort Unterstützung erhalten. Mit SEBE setzt der Kanton Zürich das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) um.

In den ersten drei Jahren müssen zuerst ambulante Angebote entstehen. Es werden erste Erfahrungen mit den verschiedenen Neuerungen in SEBE gesammelt und das System wird laufend verbessert. Gleichzeitig kommt der Bereich «Arbeit» dazu. Und wir hoffen, dass immer mehr ambulante Anbietende hinzukommen. Für Menschen mit Behinderung, die in einer Institution leben oder in eine Institution eintreten wollen, ändert sich per Januar 2024 nichts. Sie können direkt in eine Institution eintreten.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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Telefon

Montag bis Freitag
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

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