Kennzahlen zum Lastenausgleich melden

Anleitung

  1. Wer ist zur Meldung verpflichtet

    Die Kennzahlen sind von den im Kanton zugelassenen Familienausgleichskassen oder von ihren Revisionsstellen zu melden. Das Formular ist bis spätestens 30. Juni 2024 einzureichen. 

  2. Unterlagen

    Formular

    Sie benötigen folgendes Formular für Ihr Gesuch:

    Angaben

    Zum Ausfüllen des Meldeformulars benötigen Sie folgende Angaben:

    • Adresse der Familienausgleichskasse
    • Nummer der Familienausgleichskasse
    • Kontaktdaten
    • Revisionsbericht der Familienausgleichskasse 
  3. Formular einsenden

    Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an:

    Kantonales Sozialamt

    E-Mail

    sozialversicherungen@sa.zh.ch

    Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Adresse:

    Kantonales Sozialamt

    Adresse

    Röntgenstrasse 16/22
    8090 Zürich
    Route (Google)
  4. So geht es weiter

    Nach Ablauf der Eingabefrist berechnet das Kantonale Sozialamt die Ausgleichszahlungen und eröffnet sie den Familienausgleichskassen durch Verfügung. 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Sozialversicherungen

Adresse

Röntgenstrasse 16/22
8090 Zürich
Route (Google)