Kennzahlen zum Lastenausgleich melden
Anleitung
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Wer ist zur Meldung verpflichtet
Die Kennzahlen sind von den im Kanton zugelassenen Familienausgleichskassen oder von ihren Revisionsstellen zu melden. Das Formular ist bis spätestens 30. Juni 2024 einzureichen.
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Unterlagen
Formular
Sie benötigen folgendes Formular für Ihr Gesuch:
Angaben
Zum Ausfüllen des Meldeformulars benötigen Sie folgende Angaben:
- Adresse der Familienausgleichskasse
- Nummer der Familienausgleichskasse
- Kontaktdaten
- Revisionsbericht der Familienausgleichskasse
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Formular einsenden
Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an:
Kantonales Sozialamt
Abteilung Sozialversicherungen
Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Adresse:
Kantonales Sozialamt
Abteilung Sozialversicherungen
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So geht es weiter
Nach Ablauf der Eingabefrist berechnet das Kantonale Sozialamt die Ausgleichszahlungen und eröffnet sie den Familienausgleichskassen durch Verfügung.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Sozialversicherungen