Freiwillig beim Zivilschutz melden

Anleitung

  1. Wer sich freiwillig melden kann

    • Schweizerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
    • in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen mit Beginn des Jahres, in dem Sie 18 Jahre alt werden
    • Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind
    • Wehrpflichtige, die nicht mehr militärdienstpflichtig oder zivildienstpflichtig sind
    • Männer, die aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen sind
  2. Unterlagen zusammenstellen

    Für Ihr Gesuch benötigen wir von Ihnen folgende Angaben und Unterlagen: 

    Vorteile:

    • Name und Vorname
    • vollständige Adresse
    • Kontaktdaten
    • Sozialversicherungsnummer
    • Lebenslauf
    • Motivationsschreiben
  3. Gesuch einreichen

    Senden Sie die vollständigen Unterlagen an die untenstehende Adresse. 

    Amt für Militär und Zivilschutz

    E-Mail

    zs-personalkontrollstelle@amz.zh.ch

    Senden Sie die vollständigen Unterlagen an die untenstehende Adresse. 

    Amt für Militär und Zivilschutz

    Adresse

    Niederfeldstrasse 3
    8450 Andelfingen
    Route (Google)
  4. Wie es weiter geht

    Die Personalkontrollstelle prüft Ihr eingereichtes Gesuch. Das Gesuch wird bewilligt, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt und die Kapazitäten für die Grundausbildung vorhanden sind. Ist dies der Fall, werden Sie als stellungspflichtig erklärt.

    Prüfung der Schutzdiensttauglichkeit

    Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer müssen ihre Schutzdiensttauglichkeit bei einem Rekrutierungszentrum abklären lassen. Ehemalige Zivilschutzdienst-, Militärdienst- oder Zivildienstpflichtige werden nur zu einem medizinischen Untersuchungs- und Beurteilungstag aufgeboten. 

    Grundausbildung

    Nach erfolgreich absolvierter Rekrutierung werden Sie in den nächstmöglichen Grund- und Fachkurs der gewünschten Zivilschutzgrundfunktion eingeteilt und absolvieren mit den übrigen Schutzdienstpflichtigen die Grundausbildung von insgesamt 13 Tagen im Ausbildungszentrum in Andelfingen. 

    Rechte, Pflichten & Dauer

    Sie haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Zivilschutzdienstleistenden. Sie werden frühestens nach drei Jahren Zivilschutzdienst auf Gesuch hin aus der Zivilschutzdienstpflicht entlassen. Auf begründetes Gesuch hin werden sie früher entlassen, spätestens jedoch, wenn Sie eine Altersrente beziehen. 

Kontakt

Amt für Militär und Zivilschutz - Abteilung Zivilschutz

Adresse

Niederfeldstrasse 3
8450 Andelfingen
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 72 00

E-Mail

aza@amz.zh.ch