Im April 2022 wurde am Flughafen Zürich das Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) eröffnet. Im neuen ZAA wird ausschliesslich die ausländerrechtliche Administrativhaft vollzogen. Damit setzt das JuWe ein zukunftsweisendes Beispiel.
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Vom Gefängnis zum ZAA
Die ausländerrechtliche Administrativhaft dient in erster Linie dazu, Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung in ihr Heimatland oder in das Land ihres Asylantrags zurückzuführen. Deshalb hat die ausländerrechtliche Administrativhaft einen anderen Charakter als der Strafvollzug. Mit der differenzierten Gestaltung der ausländerrechtlichen Administrativhaft wird man den Rechten und Bedürfnissen der eingewiesenen Personen besser gerecht.
ZAA statt Gefängnis: Der elementare Unterschied
Die heutige Rechtsprechung ist eindeutig: Die ausländerrechtliche Administrativhaft muss sich vom Strafvollzug deutlich unterscheiden. Die ausländerrechtliche Administrativhaft verlangt ein eigenes Konzept: Eine eigene Infrastruktur, eigens geschulte Mitarbeitende und einen anderen Umgang mit den eingewiesenen Personen. In der ausländerrechtlichen Administrativhaft gibt es – anders als im Gefängnis – nichts zu untersuchen oder zu bestrafen. Dementsprechend gestaltet sich der Alltag im ZAA: Eingewiesene Personen können arbeiten, müssen aber nicht. Ihr Tag gehört ihnen und sie dürfen selbst bestimmen, wie sie diesen verbringen.
Anpassungen am Gebäude und an den Prozessen
Die Eröffnung des ZAA im April 2022 war der Startschuss eines andauernden Entwicklungsprozesses. Die ausländerrechtliche Administrativhaft stand und steht im Fokus der Rechtsprechung. Um den Anforderungen an eine moderne und rechtskonforme ausländerrechtliche Administrativhaft zu genügen, hat das ZAA bereits mehrere Massnahmen umgesetzt und weitere sind in Planung. So wurden die Zeiten verlängert, in denen die eingewiesenen Personen den Spazierhof benutzen, ihre Hafträume verlassen und Besuch empfangen können. Auch der Zugang zum Internet wurde ausgebaut.
Darüber hinaus ist eine Abteilung für eingewiesene Personen mit besonderen Bedürfnissen in Planung. Um den eingewiesenen Personen mehr Bewegungsfreiheit gewähren zu können, als es die herkömmliche Gefängnisinfrastruktur zulässt, wird zurzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt ein grosser Umbau geplant. Das Projekt befindet sich bereits in der Phase «Vorprojekt» und soll in den Jahren 2024/25 realisiert werden.
Zuhören statt Vorschriften: eine andere Art des Vollzugs
Es gibt für die eingewiesenen Personen weniger Vorschriften als im Strafvollzug. Das Gespräch mit den eingewiesenen Personen tritt in den Vordergrund. Das ZAA ist in der Schweiz das erste seiner Art, welches über einen eigenen Sozialdienst verfügt. Für die Mitarbeitenden des Betreuungs- und Sicherheitsdienstes war der Wandel zum ZAA eine grosse Umstellung. Sie sind es, die die Entwicklung des ZAA mit grossem Engagement vorantreiben.
Weiterführende Informationen
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