Fairness im Vollzug ist ein juristisches Must-have und darf nicht nur auf dem Papier bestehen: Inhaftierte brauchen effektive Möglichkeiten, um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Der Kanton Zürich will deshalb untersuchen, wie es um effektiven Rechtsschutz, die Fairness und das Fairnessempfinden im eigenen Vollzug steht.
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Vollzugsfairness als Notwendigkeit und Chance
Ist das Handeln des Justizvollzugs während der Inhaftierung fair? Klar ist: Menschenrechte gelten auch für die Gefangenen. Doch wie gut entspricht der Vollzug diesem Ideal? Und braucht es Anpassungen im System?
Was macht einen Vollzug für die Inhaftierten fair?
Erlebte Vollzugsfairness wird von vielen Aspekten beeinflusst. Dazu gehören Respekt im Umgang mit den Inhaftierten sowie deren Möglichkeit, sich einzubringen und ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Ebenfalls sollen Entscheidungen im Vollzug konsistent und nachvollziehbar sein. Wenn Fehler auftreten, muss es den Inhaftierten möglich sein, eine Korrektur des Fehlers einzufordern. Es geht also insbesondere um die Vertrauenswürdigkeit der Vollzugsbehörde, den Respekt im Umgang miteinander und dass beide Seiten die Regeln gleichermassen einhalten.
Warum ist Vollzugsfairness wichtig?
Gemäss empirischen Untersuchungen kann das Fairnessempfinden der inhaftierten Personen das Gefängnisklima positiv beeinflussen. Die Vorteile eines fairen Vollzugs reichen über die Haftzeit hinaus. Studien aus dem Ausland zeigen: Wenn ehemals Inhaftierte ihren Vollzug als fair empfunden haben, senkt das die Rückfallwahrscheinlichkeit. Mangelnde Fairness soll hingegen das Gefängnisklima verschlechtern und den erfolgreichen Schritt in die Freiheit erschweren. Gute Gründe, dafür zu sorgen, dass der Vollzug von den Inhaftierten als so fair wie möglich empfunden wird.
Wie sorgen wir für einen «fairen» Vollzug im Kanton Zürich?
In einem Projekt untersucht das JuWe die Rechtsschutzmöglichkeiten und das Fairnessempfinden im Vollzug. Zu diesem Zweck befragen wir sowohl Inhaftierte der Justizvollzugsanstalt Pöschwies als auch Vollzugsmitarbeitende und institutionelle Arbeitspartner (Rechtsvertretende, NGOs, die sich mit der Thematik befassen und weitere). Zudem sichten wir Vollzugsakten, um ein umfassendes Bild der aktuellen Situation zu erhalten. Die Resultate sind nicht nur für den Kanton Zürich spannend, sondern sollen auch eine Lücke in der Forschung schliessen, denn entsprechende Untersuchungen fehlen bisher für die Schweiz.
Die Geschäftsleitung des JuWe hat das Projekt im Jahr 2021 angestossen. Für die Durchführung ist die Hauptabteilung Forschung & Entwicklung zuständig. Die Resultate aus der Studie und die Massnahmen, die sich daraus ergeben, sollen ein Baustein für eine gelingende Wiedereingliederung und ein gutes Gefängnisklima sein.
Im Projekt Vollzugsfairness evaluiert das JuWe den Rechtsschutz und die erlebte Fairness von inhaftierten Personen im eigenen Justizvollzug. Die Resultate sollen es ermöglichen, wo angebracht Entwicklungen anzustossen und Vollzugsfairness zu fördern. Denn ein Vollzug, der fair ist und auch als solcher empfunden wird, verbessert das Gefängnisklima und unterstützt eine erfolgreiche Wiedereingliederung.