Dispensation von der Schiesspflicht beantragen

Anleitung

  1. Gründe für eine Dispensation

    Der Grund für eine Dispensation von der Schiesspflicht muss zwingend sein. Beispiele dafür sind Krankheit, ein Unfall oder ein Auslandaufenthalt.

  2. Frühzeitig aktiv werden

    Reichen Sie Ihr Gesuch so früh wie möglich beim Kreiskommando ein. Spätester Termin ist 14 Tage vor dem Nachschiesskurs.

  3. Gesuch einreichen

    Auf ZH Services finden Sie das Formular, um sich von der Schiesspflicht dispensieren zu lassen. Sie sehen dort auch, an welchen Kontakt Sie Ihr Gesuch schicken sollen.

Kontakt

Militärverwaltung - Kreiskommando - Kontrollwesen

Adresse

Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
Route (Google)