Dispensation von der Schiesspflicht beantragen
Anleitung
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Gründe für eine Dispensation
Der Grund für eine Dispensation von der Schiesspflicht muss zwingend sein. Beispiele dafür sind Krankheit, ein Unfall oder ein Auslandaufenthalt.
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Frühzeitig aktiv werden
Reichen Sie Ihr Gesuch so früh wie möglich beim Kreiskommando ein. Spätester Termin ist 14 Tage vor dem Nachschiesskurs.
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Gesuch einreichen
Auf ZH Services finden Sie das Formular, um sich von der Schiesspflicht dispensieren zu lassen. Sie sehen dort auch, an welchen Kontakt Sie Ihr Gesuch schicken sollen.
Kontakt
Militärverwaltung - Kreiskommando - Kontrollwesen