Anonymisierte Urteile bestellen

Anleitung

  1. Entscheiddatenbank prüfen

    Das Verwaltungsgericht publiziert seit 1996 materielle Entscheide, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, in seiner Entscheiddatenbank.

    Sollten Sie einen Entscheid nicht in der Entscheiddatenbank finden, können Sie diesen (kostenpflichtig) bestellen.

  2. Kosten

    Für die Anonymisierung eines Urteils stellt das Verwaltungsgericht für den Arbeitsaufwand 100 Franken pro Stunde in Rechnung.

    Wir informieren Sie, wenn die zu erwartende Höhe der Gebühr die Kosten von 100 Franken übersteigen. Gebühren unter 50 Franken werden nicht erhoben.

  3. Anonymisierte Urteile bestellen

    Mit diesem Formular können Sie anonymisierte Urteilskopien bestellen.

    Angaben erfassen

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Anrede

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Vielen Dank.

    Ihre Bestellung wurde an das Verwaltungsgericht gesendet. Wir werden sie schnellstmöglich bearbeiten.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

  4. So geht es weiter

    Sie erhalten das anonymisierte Urteil und eine separate elektronische Rechnung in der Regel innert fünf Werktagen per E-Mail.

    Bitte beachten Sie, dass wir das anonymisierte Urteil nach einer Wartezeit von sechs Monaten in unserer Entscheiddatenbank publizieren werden.

     

Kontakt

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Adresse

Freischützgasse 1
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Brief- und Postadresse:

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Postfach

8090 Zürich

Telefon

+41 43 257 50 00


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 
8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr


Das Verwaltungsgericht erteilt keine Rechtsauskünfte.