Einsicht in Krankendokumentation beantragen
Anleitung
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Wie erhalte ich Einsicht in meine Patientendokumentation?
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Krankeninstitutionen für Patientendokumentationen beträgt zehn Jahre. Danach übernimmt das Staatsarchiv eine kleine Auswahl zur dauernden Archivierung. Wenn Sie Einsicht in persönliche Krankendokumente erhalten wollen, die älter als zehn Jahre sind, folgen Sie den weiteren Schritten.
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Was wir von Ihnen benötigen
Damit wir klären können, ob Ihre Patientendokumentation im Staatsarchiv vorhanden ist, benötigen wir:
Vorteile:
- eine digitale Kopie Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
- Ihren vollen Namen zur Zeit des Krankheitsfalls
- Ihr Geburtsdatum
- den Namen der Krankeninstitution
- die möglichst genaue Dauer des Spitalaufenthalts
- eine digitale Kopie Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
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Gesuch einreichen
Füllen Sie bitte das folgende Formular aus.
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So geht es weiter
Sobald wir die Kopie Ihrer Identitätskarte und die benötigten Angaben erhalten haben, benachrichtigen wir Sie innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen, ob die Patientendokumentation bei uns vorhanden ist. Danach vereinbaren wir einen Termin, wann Sie die Unterlagen bei uns im Staatsarchiv einsehen können, oder Sie nennen uns Ihren behandelnden Arzt, dem wir die Unterlagen zusenden können.
Kontakt
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Fax
Öffnungszeiten
Montag geschlossenDienstag 8 bis 19 Uhr
Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 8 bis 19 Uhr
Freitag 8 bis 17.30 Uhr