Einsicht in Gerichtsurteile und Akten beantragen

Anleitung

  1. Wie erhalte ich Einsicht in meine eigenen Gerichtsunterlagen?

    Gerichtsurteile werden vollständig und dauerhaft aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist der kantonalen Gerichte beträgt für Gerichtsurteile fünfzig Jahre, danach gelangen sie ins Staatsarchiv. Suchen Sie jüngere Gerichtsurteile, müssen Sie sich direkt an das entsprechende Gericht wenden.

    Von den Akten zu den Gerichtsurteilen wird nur eine kleine Auswahl dauerhaft aufbewahrt, sie können aber bereits früher als fünfzig Jahre nach Aktenschluss dem Staatsarchiv abgeliefert worden sein.

    Ob und wo Ihre Gerichtsakten noch vorhanden sind, können Sie mit einer Anfrage beim Gericht oder beim Staatsarchiv in Erfahrung bringen. Falls diese Akten bei uns sind und Sie Einsicht erhalten wollen, folgen Sie den weiteren Schritten.

  2. Was wir von Ihnen benötigen

    Wenn Sie Einsicht in Ihr eigenes Gerichtsurteil oder die möglicherweise noch vorhandenen Akten erhalten möchten, benötigen wir:

    Vorteile:

    • Eine digitale Kopie Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
    • Ihren vollen Namen zur Zeit der Gerichtsverhandlung
    • Ihr Geburtsdatum
    • den Namen des Gerichts (Bezirks- oder Obergericht)
    • den möglichst genauen Zeitpunkt des Gerichtsurteils
  3. Gesuch einreichen

    Persönliche Angaben
    Anrede

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    TT.MM.JJJJ

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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Kopie der Identitätskarte (ID) - Vorder- und Rückseite

    Bitte geben Sie eine Datei an

    Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

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    Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

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    Vielen Dank.

    Ihre Anfrage wurde übermittelt.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    Ihre Daten werden an das Staatsarchiv übermittelt. Man wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

  4. So geht es weiter

    Sobald wir die Kopie Ihrer Identitätskarte und die benötigten Angaben erhalten haben, klären wir, ob ein Gerichtsurteil oder Akten zu Ihrer Person bei uns vorhanden sind und benachrichtigen Sie innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen.

Kontakt

Staatsarchiv

Adresse

Winterthurerstrasse 170
8057 Zürich
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+41 43 258 52 49

Fax


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Dienstag 8 bis 19 Uhr
Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr
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