Einsicht in Gerichtsurteile und Akten beantragen
Anleitung
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Wie erhalte ich Einsicht in meine eigenen Gerichtsunterlagen?
Gerichtsurteile werden vollständig und dauerhaft aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist der kantonalen Gerichte beträgt für Gerichtsurteile fünfzig Jahre, danach gelangen sie ins Staatsarchiv. Suchen Sie jüngere Gerichtsurteile, müssen Sie sich direkt an das entsprechende Gericht wenden.
Von den Akten zu den Gerichtsurteilen wird nur eine kleine Auswahl dauerhaft aufbewahrt, sie können aber bereits früher als fünfzig Jahre nach Aktenschluss dem Staatsarchiv abgeliefert worden sein.
Ob und wo Ihre Gerichtsakten noch vorhanden sind, können Sie mit einer Anfrage beim Gericht oder beim Staatsarchiv in Erfahrung bringen. Falls diese Akten bei uns sind und Sie Einsicht erhalten wollen, folgen Sie den weiteren Schritten.
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Was wir von Ihnen benötigen
Wenn Sie Einsicht in Ihr eigenes Gerichtsurteil oder die möglicherweise noch vorhandenen Akten erhalten möchten, benötigen wir:
Vorteile:
- Eine digitale Kopie Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
- Ihren vollen Namen zur Zeit der Gerichtsverhandlung
- Ihr Geburtsdatum
- den Namen des Gerichts (Bezirks- oder Obergericht)
- den möglichst genauen Zeitpunkt des Gerichtsurteils
- Eine digitale Kopie Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
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Gesuch einreichen
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So geht es weiter
Sobald wir die Kopie Ihrer Identitätskarte und die benötigten Angaben erhalten haben, klären wir, ob ein Gerichtsurteil oder Akten zu Ihrer Person bei uns vorhanden sind und benachrichtigen Sie innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen.
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Donnerstag 8 bis 19 Uhr
Freitag 8 bis 17.30 Uhr