Stelle umwandeln oder schaffen
Anleitung
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Wer eine Stelle umwandeln oder schaffen kann
Die HR-Leitung einer Direktion bzw. der Staatskanzlei oder die zuständige HR-verantwortliche Person im Auftrag der HR-Leitung kann beim Personalamt, Fachstelle Lohn, einen Antrag auf Umwandlung oder Schaffung einer Stelle einreichen.
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Begutachtung durch das Personalamt
Das Personalamt, Fachstelle Lohn, prüft die eingereichten Unterlagen (gemäss § 7 Abs. 3 VVO) und setzt sich anschliessend mit Ihnen in Verbindung.
Zur Begutachtung vorzulegen sind
- Einreihungen ab Lohnklasse 17 (bis LK 16 fakultativ)
- Einreihungen, die durch den Einreihungsplan und die Richtpositionsumschreibungen nicht eindeutig bestimmt sind
- Klassenrahmen
- Zweifelsfälle
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Benötigte Unterlagen
Halten Sie folgende Dokumente bereit. Die Formulareinreichung wird nicht zwischengespeichert.
- Stellenbeschreibung (Alte und neue Stellenbeschreibung inkl. Anforderungsprofil)
- Organigramm
- Arbeitswertberechnung inklusive Begründung
- RR Antrag oder Direktionsverfügung (Entwurf) bei neuer Stelle
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Antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag via E-Mail als PDF mit Unterschrift ein.
Eine Stelle umwandeln oder neu schaffen (PDF)
Personalamt
Fachstelle Lohn
Reichen Sie Ihren Antrag brieflich mit Unterschrift ein.
Eine Stelle umwandeln oder neu schaffen (PDF)
Personalamt
Fachstelle Lohn