Richtposition ändern oder schaffen
Anleitung
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Wer eine Richtposition ändern oder schaffen kann
Die HR-Leitung einer Direktion bzw. der Staatskanzlei oder die zuständige HR-verantwortliche Person im Auftrag der HR-Leitung kann beim Personalamt, Fachstelle Lohn, einen Antrag für die Änderung oder Schaffung einer Richtposition einreichen.
Bei der Schaffung einer neuen Richtposition wird das Vorgehen gemäss Prozess zusammen mit der Fachstelle Lohn angepasst. Der Prozess gilt auch für die rechtlich selbständigen Anstalten.
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Benötigte Unterlagen
Halten Sie folgende Dokumente bereit. Die Formulareinreichung wird nicht zwischengespeichert.
- Arbeitsumschreibung (Siehe unten Download «Hilfsdokumente») oder Stellenbeschreibung
- Arbeitswertberechnung inklusive Begründung
- Ausbildungsverordnung oder Bildungsplan (optional)
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Antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag via E-Mail als PDF mit Unterschrift ein.
Änderung oder Schaffung einer Richtposition (PDF)
Personalamt
Fachstelle Lohn
Reichen Sie Ihren Antrag brieflich mit Unterschrift ein.
Änderung oder Schaffung einer Richtposition (PDF)
Personalamt
Fachstelle Lohn