Den Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes umsetzen und die Kompensationspflicht im kantonalen Richtplan sowie im Planungsund Baugesetz regeln.
Die Festlegungen sind im Kriterienkatalog «Kriterien für FFF im Kanton Zürich» zusammengestellt und veröffentlicht. Zur verstärkten Sicherung der Fruchtfolgeflächen (FFF) ist die Verankerung der Kompensation beim Verlust an FFF im Planungs- und Baugesetz beantragt.
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