Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie zur Stromerzeugung im kantonalen Richtplan festsetzen und bei konkreten Projekten die Energiewirtschaft durch günstige Rahmenbedingungen unterstützen.
Die öffentliche Auflage der Teilrevision des kantonalen Richtplans ist im zweiten Quartal 2024 vorgesehen. Im Rahmen dieses öffentlichen Mitwirkungsverfahrens werden sich alle Anspruchsgruppen zum Richtplanentwurf äussern können.
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