Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt durch Umsetzung der Istanbul-Konvention und konsequentes Bedrohungsmanagement mindern sowie Datensätze zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt aufbauen.

Umsetzung

Planmässig

Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 338/2021 16 Massnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen beschlossen. Die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt wurde als Koordinationsstelle eingesetzt. Die Kampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen» wurde fortgeführt und das Gewaltschutzgesetz dahingehend angepasst, dass die Kantonspolizei Schutzverfügungen und allfällige weitere Unterlagen immer auch an eine Beratungsstelle für die rasche Kinderansprache übermittelt, sofern in Fällen von häuslicher Gewalt Kinder im Haushalt der Beteiligten leben.
Als eine Massnahme zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschloss der Regierungsrat, den Opferschutz bei sexueller und häuslicher Gewalt weiter zu stärken. Dazu hat er eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Opferhilfegesetz und eine Anpassung der Kantonalen Opferhilfeverordnung beschlossen. Beide sind am 1. April 2024 in Kraft getreten. Weiter läuft ein Projekt beim Statistischen Amt mit dem Ziel, eine umfassende Datengrundlage zur häuslichen Gewalt bereitzustellen.

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