Durch Digitalisierung die vernetzte Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern der ambulanten und stationären Versorgung fördern sowie die administrative Belastung senken.
Im April 2023 beschloss der Regierungsrat die Förderung der Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers (RRB Nr. 515/2023). Die Stammgemeinschaften erhalten seither für jedes eröffnete Patientendossier einen fixen Betrag ausbezahlt. Mittlerweile haben fast alle Spitäler den produktiven Anschluss ihrer Informationssysteme an das Patientendossier realisiert. Für den Erfahrungsaustausch zu den Herausforderungen im Digitalisierungsbereich, die Verbesserung der Koordination unter den Leistungserbringern und die Identifikation strategischer Handlungsspielräume wurde unter der Leitung der Gesundheitsdirektion ein regelmässiges Treffen zwischen den vier kantonalen Spitälern institutionalisiert.
Umsetzung
Planmässig