Eine vollkostendeckende interkantonale Leistungsabgeltung anstreben.

Umsetzung

Planmässig

Die Konferenz der Kantonsregierungen hat die Abgeltungen im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich im Hinblick auf den nächsten Wirksamkeitsbericht zum Nationalen Finanzausgleich untersucht und einen neuen Leitfaden für die Kantone verabschiedet. Darin werden bestehende Grundsätze für die Festlegung der Abgeltungen und Berechnung der Standortvorteile vertieft.

Kantonsintern hat eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe die ungedeckten Kosten des Kantons aufgrund des ausserkantonalen Leistungsbezugs wie zum Beispiel ausserkantonale Studierende, Kulturbesucherinnen und -besucher oder Fahrgäste im öffentlichen Verkehr beziffert. Die Analyse zeigte, dass insbesondere pauschale Abzüge für Standortvorteile zu einer Kostenunterdeckung führen, weshalb diese 2024 näher untersucht werden sollen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Medienkonferenz dargelegt werden. Zudem ist eine Studie zu den Standortvorteilen im Hochschulbereich geplant.

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