Durch eine weitere Senkung der Gewinnsteuern die Attraktivität des Kantons für Unternehmen erhalten.
Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat beantragt, Schritt 2 der Steuervorlage 17 umzusetzen (RRB Nr. 1315/2023; Vorlage 5939). Dazu soll der einfache Gewinnsteuersatz von heute 7% auf 6% gesenkt werden. Mittelfristig ergeben sich durch diese Massnahmen für den Kanton keine Mindereinnahmen. Die Vorlage ist derzeit in Beratung in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrates.
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