Zweckverbandstatuten zur Vorprüfung einreichen
Anleitung
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Zweckverbandsstatuten vorprüfen lassen
Der Verbandsvorstand kann die neuen bzw. revidierten Statuten dem Gemeindeamt vorgängig - und damit vor der Urnenabstimmung - zur Vorprüfung einreichen. Eine allfällige Vernehmlassung sollte vorher durchgeführt werden. Die Vorprüfung dauert zwei bis drei Monate. In besonderen Fällen ist nach Absprache mit dem Gemeindeamt auch eine kürzere Bearbeitungsfrist möglich.
Weitere Informationen zum Zweckverband finden Sie hier.
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Unterlagen bereithalten
Wenn Sie die revidierten Zweckverbandsstatuten vorprüfen lassen wollen, halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit. Weitere Unterlagen können Sie bei Bedarf zusätzlich einreichen.
Teilrevision
Vorteile:
- Entwurf geänderte Bestimmungen der Statuten (Änderungen gekennzeichnet oder geänderte Stellen den bisherigen Formulierungen in einer synoptischen Form gegenübergestellt)
- Beschluss Verbandsvorstand betr. Entwurf
Totalrevision / Gründung
Vorteile:
- Entwurf überarbeitete Zweckverbandsstatuten (bei Gründung: erarbeitete Statuten)
- Beschluss Verbandsvorstand betr. Entwurf
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Formular ausfüllen und abschicken
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Wie geht's weiter?
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, nehmen wir die Vorprüfung vor. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Vorprüfung kann zwei bis drei Monate dauern.