Zweckverbandstatuten zur Genehmigung einreichen
Anleitung
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Zweckverbandsstatuten genehmigen lassen
Der Erlass und die Änderung von Statuten müssen von den Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden an der Urne angenommen werden. Anschliessend müssen sie vom Regierungsrat genehmigt werden. Der Regierungsrat prüft die Statuten auf ihre Rechtmässigkeit. Die Genehmigung ist Voraussetzung für das Inkrafttreten der Statuten. Der Verbandsvorstand reicht das Gesuch um Genehmigung der Statuten beim Gemeindeamt ein.
Weitere Informationen zum Zweckverband finden Sie hier.
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Unterlagen bereithalten
Vor dem Ausfüllen des Formulars für die Genehmigung der Zweckverbandsstatuten halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit:
Teilrevision
Vorteile:
- Geänderte Bestimmungen (mit Datum der Urnenbeschlüsse der Verbandsgemeinden versehen und von Präsidentin/Präsident sowie Schreiberin / Schreiber des Zweckverbands unterschrieben)
- Rechtskraftbescheinigung (das von der wahlleitenden Behörde erstellte Abstimmungsprotokoll der Urnenabstimmung mit Unterschriften von Präsidentin / Präsident sowie Schreiberin / Schreiber der wahlleitenden Behörde und Rechtskraftstempel des Bezirksrates versehen)
- Zweckverbandsstatuten (vollständige Statuten nachgeführt mit neuen Bestimmungen)
Totalrevision
Vorteile:
- Revidierte Statuten (mit Datum der Urnenbeschlüsse der Verbandsgemeinden versehen und unterschrieben von Präsidentin / Präsident sowie Schreiberin / Schreiber des Zweckverbands)
- Rechtskraftbescheinigung (das von der wahlleitenden Behörde erstellte Abstimmungsprotokoll der Urnenabstimmung mit Unterschriften von Präsidentin / Präsident sowie Schreiberin / Schreiber der wahlleitenden Behörde und Rechtskraftstempel des Bezirksrates versehen)
Gründung
Vorteile:
- Neue Statuten (mit Datum der Urnenbeschlüsse der Verbandsgemeinden versehen und unterschrieben von den Gemeindepräsidentinnen / Gemeindepräsidenten sowie Gemeindeschreiberinnen / Gemeindeschreiber der Verbandsgemeinden)
- Rechtskraftbescheinigungen (die von der wahlleitenden Behörden der jeweiligen Verbandsgemeinden erstellten Abstimmungsprotokolle der Urnenabstimmungen mit Unterschriften von Präsidentin / Präsident sowie Schreiberin/Schreiber der wahlleitenden Behörde und Rechtskraftstempel des Bezirksrates versehen)
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Formular ausfüllen und abschicken
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Wie geht's weiter?
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, bereiten wir die Genehmigung vor. Der Genehmigungsprozess kann zwei bis drei Monate dauern.