Auflösung Zweckverband melden

Anleitung

  1. Auflösung des Zweckverbands zur Kenntnisnahme einreichen

    Zweckverbände unterstehen der allgemeinen Aufsicht des Bezirksrats, der Direktion der Justiz und des Innern sowie des Regierungsrates. Löst sich ein Zweckverband auf, so muss der Verbands­vorstand diese Behörden davon in Kenntnis setzen, damit die Aufsicht ordnungs­gemäss beendet werden kann. Der Regierungsrat erlässt bei Auflösung eines Zweck­verbands einen Beschluss, mit dem er von der Auflösung Vormerk (Kenntnis) nimmt.

    Der Verbandsvorstand richtet das Gesuch um Kenntnisnahme von der Auflösung eines Zweckverbands an das Gemeindeamt. Es muss darüber informieren, wie die Aufgabe inskünftig erfüllt wird.

    Weitere Informationen zu den Zweckverbänden finden Sie hier

  2. Unterlagen bereithalten

    Vor dem Ausfüllen des Formulars für die Auflösung des Zweckverbands halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit: 

    Vorteile:

    • Gesuch um Kenntnisnahme von der Auflösung des Zweckverbands zuhanden des Regierungsrats, inkl. Ausführungen zur zukünftigen Erfüllung der Aufgabe (unterzeichnet von Präsidentin/Präsident und Schreiberin/Schreiber des Zweckverbands)
    • Rechtskraftbescheinigung (das von der wahlleitenden Behörde erstellte Abstimmungsprotokoll der Urnenabstimmung in allen Verbandsgemeinden mit Unterschriften von Präsidentin/Präsident sowie Schreiberin/Schreiber der wahlleitenden Behörde und Rechtskraftstempel des Bezirksrates versehen)
  3. Formular ausfüllen und abschicken

    Kontakt
    Anrede

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

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    Gesuch

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    Art des Zweckverbands

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    Unterlagen
    Gesuch Auflösung Aufgabenträger

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    Rechtskraftbescheinigung

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    ev. weitere Unterlagen

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    Bemerkungen

    Vielen Dank.

    Ihr Gesuch um Kenntnisnahme von der Auflösung des Zweckverbands wurde an das Gemeindeamt übermittelt. Wir werden es schnellstmöglich bearbeiten. Der Prozess kann zwei bis drei Monate dauern.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Gemeinderecht

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8090 Zürich
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