Auflösung Zweckverband melden
Anleitung
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Auflösung des Zweckverbands zur Kenntnisnahme einreichen
Zweckverbände unterstehen der allgemeinen Aufsicht des Bezirksrats, der Direktion der Justiz und des Innern sowie des Regierungsrates. Löst sich ein Zweckverband auf, so muss der Verbandsvorstand diese Behörden davon in Kenntnis setzen, damit die Aufsicht ordnungsgemäss beendet werden kann. Der Regierungsrat erlässt bei Auflösung eines Zweckverbands einen Beschluss, mit dem er von der Auflösung Vormerk (Kenntnis) nimmt.
Der Verbandsvorstand richtet das Gesuch um Kenntnisnahme von der Auflösung eines Zweckverbands an das Gemeindeamt. Es muss darüber informieren, wie die Aufgabe inskünftig erfüllt wird.
Weitere Informationen zu den Zweckverbänden finden Sie hier.
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Unterlagen bereithalten
Vor dem Ausfüllen des Formulars für die Auflösung des Zweckverbands halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit:
Vorteile:
- Gesuch um Kenntnisnahme von der Auflösung des Zweckverbands zuhanden des Regierungsrats, inkl. Ausführungen zur zukünftigen Erfüllung der Aufgabe (unterzeichnet von Präsidentin/Präsident und Schreiberin/Schreiber des Zweckverbands)
- Rechtskraftbescheinigung (das von der wahlleitenden Behörde erstellte Abstimmungsprotokoll der Urnenabstimmung in allen Verbandsgemeinden mit Unterschriften von Präsidentin/Präsident sowie Schreiberin/Schreiber der wahlleitenden Behörde und Rechtskraftstempel des Bezirksrates versehen)
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Formular ausfüllen und abschicken