Rechtsgrundlage zur Vorprüfung einreichen
Anleitung
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Interkommunalen Vertrag vorprüfen lassen
Der Gemeindevorstand kann den Entwurf des neuen oder geänderten interkommunalen Vertrags (IKV) für eine juristische Person des Privatrechts dem Gemeindeamt vorgängig - und damit vor den Urnenabstimmungen - zur Vorprüfung einreichen. Eine allfällige Vernehmlassung sollte vorher durchgeführt werden. Es muss mit einem erhöhten Zeitbedarf gerechnet werden (vgl. Musterablauf).
Weitere Informationen zur Interkommunalen Zusammenarbeit in Form einer juristischen Person des Privatrechts finden Sie hier.
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Unterlagen bereithalten
Vor dem Ausfüllen des Formulars für die Vorprüfung der Rechtsgrundlage (Interkommunaler Vertrag, IKV) für eine juristische Person des Privatrechts halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit:
Gründung
Vorteile:
- IKV im Entwurf
- Rechtsgrundlagen gemäss Bundesprivatrecht im Entwurf (Obligationenrecht oder Zivilgesetzbuch; z.B. Statuten, Stiftungsurkunde oder Aktionärsbindungsvertrag)
- Planeröffnungsbilanz
- Unterlagen zur Berechnung der Beteiligungen der Trägergemeinden an der juristischen Person des Privatrechts
- Beschluss der Gemeindevorstände der Trägergemeinden betr. Entwurf IKV
Totalrevision
Vorteile:
- IKV im Entwurf
- Beschluss Gemeindevorstände der Trägergemeinden betr. Entwurf IKV
Teilrevision
Vorteile:
- Entwurf geänderte Bestimmungen IKV (Änderungen kennzeichnen oder geänderte Stellen den bisherigen Formulierungen in einer synoptischen Form gegenüberstellen)
- Beschluss Gemeindevorstände der Trägergemeinden betr. Entwurf IKV
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Formular ausfüllen und abschicken
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Wie geht's weiter?
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, nehmen wir die Vorprüfung vor. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Vorprüfung kann zwei bis drei Monate dauern.