Rechtsgrundlage zur Genehmigung einreichen

Anleitung

  1. Rechtsgrundlage zur Genehmigung einreichen

    Bevor ein interkommunaler Vertrag (IKV) oder dessen Änderung in Kraft treten können, müssen sie vom Regierungs­rat genehmigt werden. Er prüft den IKV auf seine Recht­mässigkeit. Der Anstalts­vorstand reicht das Gesuch um Genehmigung des IKV beim Gemeindeamt ein.

    Weitere Informationen zur Interkommunalen Zusammenarbeit in Form einer juristischen Person des Privatrechts finden Sie hier

  2. Unterlagen bereithalten

    Vor dem Ausfüllen des Formulars für die Genehmigung der Rechtsgrundlage (Interkommunalen Vertrags, IKV) für eine juristische Person des Privatrechts halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit: 

    Gründung

    Vorteile:

    • IKV (mit Datum der Urnenbeschlüsse der Trägergemeinden versehen und unterschrieben von den Gemeinde­präsidentinnen bzw. -präsidenten und Gemeinde­schreiberinnen bzw. -schreiber aller Trägergemeinden)
    • Rechtskraftbescheinigungen (die von der wahlleitenden Behörden der jeweiligen Träger­gemeinden erstellten Abstimmungs­protokolle der Urnenabstimmungen mit Unterschriften von Präsidentin/Präsident sowie Schreiberin/Schreiber der wahlleitenden Behörde und Rechts­kraft­stempel des Bezirksrates)

    Totalrevision

    Vorteile:

    • Revidierter IKV (mit Datum der Urnenbeschlüsse der Träger­gemeinden versehen und unterschrieben von den Gemeinde­präsidentinnen bzw. -präsidenten und Gemeinde­schreiberinnen bzw. -schreiber aller Trägergemeinden)
    • Rechtskraftbescheinigung (das von der wahlleitenden Behörde erstellte Abstimmungs­protokoll der Urnenabstimmung mit Unterschriften von Präsidentin/Präsident sowie Schreiberin/Schreiber der wahlleitenden Behörde und Rechts­kraftstempel des Bezirksrates)

    Teilrevision

    Vorteile:

    • Revidierte Bestimmungen des IKV (mit Datum der Urnenbeschlüsse der Träger­gemeinden versehen und unterschrieben von den Gemeinde­präsidentinnen bzw. -präsidenten und Gemeinde­schreiberinnen bzw. -schreiber aller Trägergemeinden)
    • Rechtskraftbescheinigung (das von der wahlleitenden Behörde erstellte Abstimmungs­protokoll der Urnenabstimmung mit Unterschriften von Präsidentin/Präsident sowie Schreiberin/Schreiber der wahlleitenden Behörde und Rechtskraft­stempel des Bezirksrates)
    • IKV (vollständiger IKV nachgeführt mit neuen Bestimmungen)
  3. Formular ausfüllen und abschicken

    Kontakt
    Anrede

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

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    Gesuch

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    Art des Gesuchs

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    Unterlagen einreichen (Teilrevision)
    Revidierte Bestimmungen des IKV

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    Rechtskraftbescheinigung

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    vollständiger IKV (nachgeführt)

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    ev. weitere Unterlagen

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    Unterlagen einreichen (Totalrevision)
    Revidierter IKV

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    Rechtskraftbescheinigung

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    ev. weitere Unterlagen

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    Unterlagen einreichen (Gründung)
    IKV

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    Rechtskraftbescheinigungen (aller Trägergemeinden)

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    ev. weitere Unterlagen

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    Bemerkungen

    Vielen Dank.

    Ihr Gesuch um Genehmigung der Rechtsgrundlage (Interkommunaler Vertrag, IKV) wurde an das Gemeindeamt übermittelt. Wir werden es schnellstmöglich bearbeiten.

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    Der Versand Ihrer Daten zur Bestätigung an Ihre E-Mail erfolgt unverschlüsselt.

  4. Wie geht's weiter?

    Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, bereiten wir die Genehmigung vor. Der Genehmigungsprozess kann zwei bis drei Monate dauern. 

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Gemeinderecht

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 83 30

E-Mail

gemeinderecht.gaz@ji.zh.ch