Gemeindeordnung zur Vorprüfung einreichen
Anleitung
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Gemeindeordnung vorprüfen lassen
Der Gemeindevorstand kann die neue bzw. revidierte Gemeindeordnung (GO) dem Gemeindeamt vor der Urnenabstimmung zur Vorprüfung einreichen. Eine allfällige Vernehmlassung sollte vorher durchgeführt werden. Die Vorprüfung dauert zwei bis drei Monate. In besonderen Fällen ist nach Absprache mit dem Gemeindeamt auch eine kürzere Bearbeitungsfrist möglich.
Weitere Informationen zur Gemeindeorganisation finden Sie hier.
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Unterlagen bereithalten
Wenn Sie die revidierte Gemeindeordnung vorprüfen lassen wollen, halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit. Weitere Unterlagen können Sie bei Bedarf zusätzlich einreichen.
Teilrevision
Vorteile:
- Entwurf geänderte Bestimmungen der GO (Änderungen gekennzeichnet oder geänderte Stellen den bisherigen Formulierungen in einer synoptischen Form gegenübergestellt)
- Beschluss Gemeindevorstand betr. Entwurf
Totalrevision
Vorteile:
- Entwurf überarbeitete GO
- Beschluss Gemeindevorstand betr. Entwurf
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Formular ausfüllen und abschicken
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Wie geht's weiter?
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, nehmen wir die Vorprüfung vor. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Vorprüfung kann zwei bis drei Monate dauern.