Kunstbauten

Zu Kunstbauten im Kanton Zürich gehören Brücken, Bachdurchlässe, Über- und Unterführungen, Stützmauern und Lärmschutzwände; entsprechende Richtlinien sind im Fachhandbuch zu finden.

Ziel: Langlebige Bauwerke

Die Kunstbauten werden vom Tiefbauamt erstellt, regelmässig überwacht und unterhalten, damit sie für die Benutzenden zuverlässig und sicher zur Verfügung stehen.

Das Ziel sind einfache, robuste, unterhaltsarme und langlebige Bauwerke, die über ihre gesamte Lebensdauer betrachtet möglichst niedrige Lebenszykluskosten verursachen.

Die Rheinbrücke Eglisau mit drei Bogen vom Wasser aus aufgenommen.
Kunstbauten kommt im Verkehrsnetz eine tragende Rolle zu.

Fachhandbuch Kunstbauten TBA ZH

Um eine Vereinfachung bezüglich der gesamtschweizerisch vorhandenen Richtlinienvielfalt im Bereich Kunstbauten zu erhalten, hat das Tiefbauamt ein Fachhandbuch Kunstbauten entwickelt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Das Fachhandbuch Kunstbauten TBA ZH basiert auf den Richtlinien und dem Fachhandbuch K des ASTRA.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Tiefbauamt - Kunstbauten

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 55 66

E-Mail

pr.tba@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: