Das Raumordnungskonzept für den Metropolitanraum Zürich (Metro-ROK) dient als Orientierungsrahmen und Unterstützung für die kantonalen Planungen sowie für die interkantonale planerische Abstimmung.
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Metropolitanraum Zürich
Das Bundesamt für Statistik definiert fünf Metropolitanräume der Schweiz. Neben dem Metropolitanraum Zürich sind dies die Metropolitanräume Basel, Bern, Genf-Lausanne und Tessin.
Zum Metropolitanraum Zürich gehören die Kantone Aargau, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen Thurgau, Zug und Zürich. Im Falle des Raumordnungskonzepts (ROK) hat sich auch der Kanton Luzern angeschlossen und gehört zu den acht Kantonen, die gemeinsam auf fachlicher Ebene das Metro-ROK ausgearbeitet haben.
Raumordnungskonzept
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) beauftragt die Kantone, mit den Nachbarkantonen zusammenzuarbeiten. Das Raumordnungskonzept für die Kantone im Metropolitanraum Zürich setzt diese Aufgabe konkret um. Der Metropolitanraum wird als zusammenhängender, funktionaler Raum verstanden, in dem grenzüberschreitend geplant wird.
Das Metro-ROK wurde von den Raumplanungsfachstellen der acht angegliederten Kantone 2015 erarbeitet und 2023 aktualisiert. Es weist einen Zeithorizont bis 2050 auf und ist nicht behördenverbindlich.
Das Raumordnungskonzept dient den acht Kantonen als Orientierungsrahmen und somit als Hilfe für ihre kantonalen Planungen (z.B. kantonale Richtpläne oder Konzepte) sowie für die interkantonale planerische Abstimmung. Das Metro-ROK stellt eine wichtige Leitschnur für die Abstimmung und grenzüberschreitenden Fragestellungen in der Raumplanung dar. Es bildet darüber hinaus eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit im Metropolitanraum Zürich.
Vier Handlungsräume
Die räumlichen Strukturen in diesem Metropolitanraum sind vielfältig, die verschiedenen Räume bewältigen unterschiedliche Aufgaben. Deshalb werden im Metro-ROK vier Handlungsräume mit spezifischen Stossrichtungen unterschieden:
- Stadtlandschaft
- Übergangslandschaft
- Kulturlandschaft
- Naturlandschaft
Diese Unterscheidung trägt den heute bestehenden Realitäten Rechnung, zeigt die angestrebte Raumordnung auf und legt die Massnahmen hin zu den künftigen Veränderungen und Entwicklungen dar.
Das Metro-ROK macht zu allen Handlungsräumen Aussagen zur Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Landschaft. Auf die Stadtlandschaft sowie auf die regionalen Zentren in der Übergangslandschaft und der Kulturlandschaft sollen 80 Prozent des künftigen Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums entfallen, auf die Übergangs- und Kulturlandschaft (ohne Zentren) die restlichen 20 Prozent.