Stationäre Verbrennungsmotoren sind Motoren, die ortsfest betrieben werden. Sie dienen in erster Linie dazu, mechanische Antriebsenergie für industrielle Anlagen und Maschinen bereitzustellen oder bei Netzausfällen die elektrische Notstromversorgung aufrechtzuerhalten.
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Regelung und Definition
Stationäre Verbrennungsmotoren sind in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) geregelt. Zu den stationären Verbrennungsmotoren werden nur Motoren gezählt, welche nicht in Fahrzeugen, Baumaschinen oder baustellenähnlichen Anlagen eingesetzt werden. Diese Motoren werden in der Regel ortsfest für die Erzeugung von mechanischer Energie oder elektrischem Strom eingesetzt. Zu den stationären Verbrennungsmotoren gehören auch Motorenprüfstände sowie Notstromgruppen.
Notstromaggregate
Notstromaggregate bzw. Notstromanlagen sind stationäre Verbrennungsmotoren für die Stromerzeugung. Sie dürfen maximal 50 Stunden pro Jahr betrieben werden. Aufgrund der kürzeren Betriebszeiten gelten für Notstromaggregate weniger strenge Anforderungen als für stationäre Verbrennungsmotoren mit Laufzeiten von mehr als 50 Stunden pro Jahr.
Nicht nur die LRV sondern auch das kantonale Energiegesetz regeln die mit fossilen Brenn- oder Treibstoffen betriebenen stationären Verbrennungsmotoren für die Stromerzeugung. Werden Stationärmotoren für die Stromerzeugung - darunter fallen auch Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen - mehr als 50 Stunden pro Jahr betrieben, dann ist die entstehende Abwärme fachgerecht und vollumfänglich zu nutzen.
Blockheizkraftwerke (BHKW)
Blockheizkraftwerke (BHKW) oder Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK) sind Stromerzeugungsanlagen, welche deutlich mehr als 50 Stunden pro Jahr betrieben werden. Der Treibstoff ist entweder eine erneuerbare Energie (Biogas/Klärgas) oder fossilen Ursprungs (Erdgas/Heizöl).
BHKW und WKK werden wärmegeführt betrieben, also ausschliesslich während der Heizperiode. Wenn fossile Treibstoffe verwendet werden, muss die dabei entstehende Abwärme vollständig genutzt werden. Wird die Anlage mit erneuerbarem Biogas oder Klärgas betrieben, muss die Abwärme möglichst immer genutzt werden.
- Download Merkblatt zu den Anforderungen an stationäre Verbrennungsmotoren mit jährlichen Betriebszeiten von kleiner oder gleich 50 Stunden PDF | 2 Seiten | Deutsch | 394 KB
- Download Merkblatt zu den Anforderungen an stationäre Verbrennungsmotoren mit jährlichen Betriebszeiten von mehr als 50 Stunden PDF | 2 Seiten | Deutsch | 46 KB
Weiterführende Informationen
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Emissionskontrolle
Kontaktperson Beat Gloor