Vollzugsordner Energie

Der Vollzugsordner Energie dient Befugten für die Private Kontrolle sowie weiteren Interessierten als Nachschlagewerk in Fragen des praktischen Vollzugs der Energiegesetzgebung. Hier können Sie den Vollzugsordner herunterladen oder bestellen.

Übersicht

Der Vollzugsordner enthält eine umfassende Beschreibung der Energievorschriften im Gebäudebereich und beschreibt, wie diese auf konkrete Bauvorhaben und Installationen anzuwenden sind. Das Nachschlagewerk dient Gemeinden, Bau- und Haustechnikfachleuten, Befugten für die Private Kontrolle sowie weiteren interessierten Kreisen als Nachschlagewerk bei Fragen zu den energetischen Bauvorschriften.

Folgende Sachthemen werden im Vollzugsordner behandelt:

  • Gebäudehülle
  • Energie bei Neubauten
  • Heizungsanlagen
  • Klima- und Belüftungsanlagen
  • Spezielle Bauten, Anlagen und Einrichtungen
  • Vollzugsorganisation, Private Kontrolle
  • Verzeichnis und Links zu den Rechtsgrundlagen
  • Verzeichnis und Links zu den Formularen
  • Verzeichnis und Links zu den Merkblättern Bauvollzug

Die Ausgabe eines gedruckten Vollzugsordners erkennt man am Versionsdatum in der Kopfzeile im Inhaltsverzeichnis (Abschnitt 1.2). Dort sind auch alle Teilkapitel mit dem aktuellen Ausgabedatum aufgeführt.

Im Rahmen der Zürcher Energiegesetzänderung wurde der Vollzugsordner Energie per 1.9.2022 komplett erneuert. Die Änderungen der Bauverfahrensverordnung per 1.1.2023 zur Einführung des Meldeverfahrens für gewisse Solaranlagen und Wärmepumpen hatte ein erneutes Update des Vollzugsordners zur Folge. Aus diesem Grund finden Sie nachstehend drei verschiedene Ausgaben des Vollzugsordners. 

Hinweis: Die Funktion «Erweiterte Suche» in Adobe Reader erlaubt eine schnelle und komfortable Suche nach Stichworten über alle Inhalte und Themen im jeweiligen PDF des Vollzugsordners.

Ausgabe Januar 2023

Wesentlichste Neuerungen:

Einführung des Meldeverfahrens unter anderem für Wärmepumpen und Solaranlagen mit Auswirkungen auf folgende Abschnitte des Vollzugsordners:

4.1  Melde- und Bewilligungspflicht bei Neueinbau und Änderungen von
       Heizungen
6.4  Solaranlagen

Diese Ausgabe des Vollzugsordners ist auf alle Bauprojekte mit Bewilligungsdatum ab 1. Januar 2023 anwendbar.

Vollzugsordner Energie, Stand Januar 2023

Ausgabe September 2022

Komplette Neuauflage des Vollzugsordners infolge der Änderung des Energiegesetzes (Basis MuKEn 2014) mit Inkraftsetzung am 1.9.2022.

Diese Ausgabe des Vollzugsordners ist auf alle Bauprojekte mit Bewilligungsdatum ab 1.9.2022 bis 31.12.2022 anwendbar.

Vollzugsordner Energie - Ausgabe September 2022

Version vom 22.8.2022 mit Korrekturen zum Anzeigeverfahren

  

Ausgabe Oktober 2019

Ausgabe des Vollzugsordners mit Vorschriften basierend auf den MuKEn 2008.

Diese Ausgabe des Vollzugsordners ist auf alle Bauprojekte mit Bewilligungsdatum bis und mit 31. August 2022 anwendbar.

Vollzugsordner Energie, Stand Oktober 2019

Vollzugsordner bestellen

Der Vollzugsordner Energie 2022 in Papierform kostet 60 Franken. Bei Vorschriftsänderungen werden bei Bedarf die angepassten Kapitel des Vollzugsordners per Post zugestellt. Das Nachversandsabonnement ist für die Befugten zur Privaten Kontrolle kostenlos. Für alle anderen kostet das Nachversandsabonnement 30 Franken für zwei Jahre. 

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Energietechnik

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 43 52

Kontaktperson Silas Gerber


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

+41 43 259 30 13

Kontaktperson Beat Lehmann

E-Mail

energie@bd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
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