Denkmalpflegebeiträge beantragen
Anleitung
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Welche Bauten unterstützt werden
Ihr Schutzobjekt
Beiträge können an die Kosten von substanzerhaltenden Massnahmen bei überkommunalen Schutzobjekten entrichtet werden.
Ihre Planung
Voraussetzung für einen Beitrag ist ein von der Bauherrschaft mit der Denkmalpflege einvernehmlich erarbeitetes Renovations- und Umbauprojekt. Es empfiehlt sich deshalb, möglichst frühzeitig mit Ihrer zuständigen Bauberatung Kontakt aufzunehmen.
Beitragsberechtigte Arbeiten
Welche Arbeiten im Detail beitragsberechtigt sind, können Sie dem Merkblatt «Beiträge aus dem Denkmalpflegefonds» auf Seiten 3 bis 4 entnehmen.
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Beitragsgesuchsunterlagen
Das Lesen des Merkblatts «Beiträge aus dem Denkmalpflegefonds» (siehe Schritt 1) ist integraler Bestandteil des Gesuchs. Die Kenntnisnahme des Inhalts durch die Gesuchstellenden ist zwingend erforderlich.
Beilagen
Dem Gesuch müssen Sie folgende Dokumente beilegen. Ohne diese können Sie das Gesuch nicht absenden. Das Gesuch kann in keiner Phase zwischengespeichert werden.
- Baupläne/Umbaupläne
- Detaillierter Kostenvoranschlag (inkl. Mehrwertsteuer), aus dem alle vorgesehenen Arbeiten ersichtlich sind (Baukosten, Honorare, Reserve)
- Fotos/Abbildungen des aktuellen Zustands
- Bei Stiftungen: Statuten oder anderes Dokument mit dem Stiftungszweck
Die Baudirektion behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen zu verlangen.
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Gut zu wissen
Bitte beachten Sie, dass es eine Wartezeit geben kann. Trotzdem dürfen die Bauarbeiten erst dann begonnen werden, wenn das Beitragsgesuch bewilligt ist oder wenn die kantonale Denkmalpflege dem vorzeitigen Baubeginn schriftlich zugestimmt hat. Die Auszahlung kann erfolgen, wenn das Bauvorhaben kontinuierlich durch die kantonale Denkmalpflege begleitet und abgenommen worden ist.
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Unterstützung beantragen
Kontakt
Amt für Raumentwicklung - Archäologie und Denkmalpflege