Um negative Einwirkungen auf die Umwelt zu verhindern, sind auf Baustellen während der Bauphase Umweltschutzkontrollen durchzuführen. Wann es solche Kontrollen braucht, wie diese organisiert sind und welche Anforderungen zu erfüllen sind, erfahren Sie hier.
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Warum braucht es eine Kontrolle?
Umweltschäden können durch einfache Kontrollen verhindert werden. Daher sind Kontrollen in der Anfangsphase der Baustelle wichtig, um vermeidbare Umweltschäden (z.B. Gewässerverschmutzungen) zu verhindern. Besonders wichtig ist die Bekanntgabe des Einleitschachtes durch die Gemeinde an die Bauunternehmung (i.d.R. Schacht der Schmutz- oder Mischabwasser- kanalisation), um das vorbehandelte Baustellenabwasser entsprechend dem bewilligten Baustellenentwässerungskonzept einzuleiten. Eine Baufreigabe durch das Kontrollorgan darf erst nach der Kontrolle des Baustellenentwässerungs- konzepts erfolgen.
Weitere Kontrollen werden auf die besonders umweltgefährdenden Bauphasen abgestimmt:
- Rückbau
- Aushub
- Baumeister-, Maler- oder Gipser- und Umgebungsarbeiten
Werden Missstände festgestellt, können jederzeit zusätzliche Kontrollen angeordnet werden. Missstände sind auf Verlangen des Kontrollorgans durch die Bauleitung sofort zu beheben.
Bei grossen, umweltrelevanten Baustellen sind zusätzliche Kontrollen durch eine Umweltbaubegleitung notwendig.
Organisation
Die Baubehörde bestimmt ihr Kontrollorgan. Das kann das Bauamt, der Gemeinde-Ingenieur, ein privates Büro oder eine regionale Kontrollorganisation sein. Alle Kontrolleure werden für ihre Aufgabe geschult. Zweckmässig ist es, eines der Kontrollorgane der Baupolizei zusätzlich mit den Umweltschutz-Kontrollen zu beauftragen oder diese an eine regional tätige Kontroll-Organisation auszulagern.
Die Baustellen-Umweltschutz-Kontrollen werden von der örtlichen Baubehörde angeordnet. Die Kontrollen erfolgen mit Vorteil während den umweltgefährdenden Bauphasen. Die Umweltschutz-Kontrollen dienen der Überwachung des Baubetriebs und sind keine Kontrollen am Bauwerk, wie sie die Baupolizei durchführt.
Auf den Baustellen überprüfen die Kontrolleure die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften mittels einer einheitlichen Checkliste.
Stellt das Kontrollorgan Mängel fest, nimmt es mit der Baubehörde Kontakt auf. Diese – oder ihre Baupolizei – ordnet zuhanden der Bauherrschaft oder der fehlbaren Unternehmung die erforderlichen Massnahmen an und überprüft ihre Umsetzung.
Die Kosten für die Baustellen-Umweltschutz-Kontrollen werden gemäss Verursacherprinzip verrechnet und gehen somit zu Lasten der Bauherrschaft.
Die Ergebnisse der Kontrollen werden gesammelt und ausgewertet und dienen so der kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes auf Baustellen.
Checkliste
Kontrollen zeigen Verbesserungsbedarf oder wo Missstände sofort zu beheben sind. Eine einheitliche Checkliste stellt sicher, dass alle Unternehmer gleiche Anforderungen zu erfüllen haben.
Weiterführende Informationen
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