Hier finden Sie Informationen zur Erteilung und Ausübung der Befugnis in den Fachbereichen des betrieblichen Umweltschutzes.
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Überblick
Die Private Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz kommt bei Baugesuchen von Industrie- und Gewerbebetrieben zum Einsatz. Eine private Fachperson prüft die Baugesuche vor Gesuchseingabe und hält das Ergebnis in einem Prüfbericht fest.
Bei der Bewilligungserteilung stützt sich die Bewilligungsbehörde auf die Prüfberichte ab und führt diese als massgebende Unterlagen auf.
Beim Prüfbericht Projektkontrolle «B» zum Fachbereich Liegenschaftsentwässerung sind ab dem 1. Januar 2023 zusammen mit dem Prüfbericht immer auch die relevanten Tabellen des AWEL-Regenwasserrechners einzureichen. Dafür müssen Informationen, die aus dem AWEL-Regenwasserrechner ersichtlich sind, im Prüfbericht Projektkontrolle «B» zum Fachbereich Liegenschaftsentwässerung nicht erneut angegeben werden. Dies betrifft die Kapitel 3.1 b) (Entsorgung Dachwasser) sowie 4.1 b) (Entsorgung Platzwasser). Beim Kapitel 4.1 d) (Nutzung Platzflächen) kann, falls eine erwähnenswerte Nutzung vorgesehen ist, vereinfacht auf die Flächen-Nummer im AWEL-Regenwasserrechner im Blatt «Entwässerungsplanung» referenziert werden.
Prüfberichte einreichen
Damit ein Bauvorhaben des Bewilligungsverfahrens «Individuelle Fälle» bzw. «Andere» beurteilt werden kann, sind Prüfberichte «Projektkontrolle Betrieblicher Umweltschutz» von einer befugten privaten Fachperson einzureichen. Um Verzögerungen vorzubeugen, werden die Prüfberichte idealerweise zusammen mit den Baugesuchsunterlagen über die Gemeinde eingereicht. Weitere Informationen zu den Bewilligungsverfahren sind zu finden im Infoblatt Bauherrschaft Betrieblicher Umweltschutz.
Befugte Personen
Die Private Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz ist in die folgenden drei Fachbereiche aufgeteilt:
- Industrieabwasser und Industrieabfall
- Lagerung, Güterumschlagplatz und Löschwasserrückhalt
- Liegenschaftsentwässerung
Eine Liste der befugten Fachpersonen zur Privaten Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz finden Sie hier:
Erteilung Befugnis
Die Befugnis zur Privaten Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz kann natürlichen oder juristischen Personen für einen oder mehrere Fachbereiche erteilt werden, je nach fachlicher Qualifikation.
Gesuche zur Erteilung der Befugnis werden von der Kommission Private Kontrolle der Baudirektion beurteilt.
Voraussetzungen
- Teilnahme an den entsprechenden Fachkursen
- nachgewiesene Berufserfahrung im Fachgebiet
- einwandfreier Leumund
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Die notwendige Berufserfahrung für die Erteilung der Befugnis als Private Fachperson ist je nach Fachbereich und Ausbildung verschieden. In jedem Fall ist der Besuch der entsprechenden Fachkurse obligatorisch. Die notwendige Berufserfahrung finden Sie im folgenden Dokument:
Zur Deckung des administrativen Aufwands werden eine Aufnahme- sowie eine Jahresgebühr erhoben. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 400 Franken, die Jahresgebühr 200 Franken.
Weiterführende Informationen
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge
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