Befugnis zur Privaten Kontrolle belasteter Standorte beantragen
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt
Dieses Gesuchsformular richtet sich an natürliche oder juristische Personen, welche die Befugnis zur Privaten Kontrolle im Fachbereich «Bauen auf belasteten Standorten» (3.10 gemäss Anhang Besondere Bauverordnung I, BBV I) im Kanton Zürich erlangen möchten und die fachlichen Kriterien erfüllen.
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Voraussetzungen
Für natürliche Personen
Bitte beachten:
Vorteile:
- Die Gesuche um Erteilung der Befugnis werden von der Kommission Private Kontrolle beurteilt. Diese Kommission tagt in der Regel dreimal im Jahr.
- Ein guter Leumund ist Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis (§ 5 BBV I). Zur Beurteilung ist mit dem Gesuch ein Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister einzureichen (Bestellung siehe Abschnitt 03 Benötigte Unterlagen).
- Die Erteilung der Befugnis setzt einen Fachkurs voraus (§ 5 BBV I). Der Fachkurs findet je nach Nachfrage jährlich statt.
- Die Kommission Private Kontrolle oder deren Beauftragte sind berechtigt, ergänzende Unterlagen einzufordern oder Auskünfte einzuholen (§ 6 BBV I).
Für juristische Personen
Bitte beachten:
Vorteile:
- Juristischen Personen kann die Befugnis erteilt werden, wenn sie mindestens eine natürliche Person im festen Anstellungsverhältnis beschäftigt, welche die Befugnis im Fachbereich «Bauen auf belasteten Standorten» (3.10) hat. Juristische Personen sind nur so lange zur Privaten Kontrolle befugt, wie sie befugte Personen im festen Anstellungsverhältnis beschäftigen. Entfällt diese Voraussetzung, ist das Sekretariat Private Kontrolle unverzüglich zu informieren.
- Die Gesuche um Erteilung der Befugnis werden von der Kommission Private Kontrolle beurteilt. Diese Kommission tagt in der Regel dreimal im Jahr.
- Die Kommission Private Kontrolle oder deren Beauftragte sind berechtigt, ergänzende Unterlagen einzufordern oder Auskünfte einzuholen (§ 6 BBV I).
Fachliche Kriterien für die Befugnis als Private Fachperson
Die fachlichen Kriterien (Ausbildung, nachgewiesene Berufserfahrung im Fachgebiet) finden Sie im untenstehenden Link. Nebst der Ausbildung sind die notwendigen Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet angegeben. Zusätzlich muss in jedem Fall ein Einführungskurs bzw. Fachkurs (FK) besucht werden.
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Kosten
Für die Erteilung der Befugnis zur Privaten Kontrolle wird pro Fachbereich eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie beträgt für den ersten Fachbereich 400 Franken und für jeden weiteren 200 Franken. Ab dem zweiten Jahr wird zur Deckung des Aufwandes für Administration, Information und Vollzugshilfen eine Jahresgebühr von 200 Franken erhoben.
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Benötigte Unterlagen
Vorteile:
- Unterlagen zur Beurteilung der Grund- und Fachausbildung (Naturwissenschaftlicher oder technischer Berufs- oder Hochschulabschluss, Berufslehrabschluss, Weiterbildungskurse), z.B. Kopien von Diplomen, Fähigkeitszeugnissen.
- Angaben zur Berufstätigkeit mit Fachrichtung, Arbeitgeber, evtl. ausgeführte Projekte und Zeitraum.
- Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister (max. 1 Monat alt).
Bestellung Strafregisterauszug
- Unterlagen zur Beurteilung der Grund- und Fachausbildung (Naturwissenschaftlicher oder technischer Berufs- oder Hochschulabschluss, Berufslehrabschluss, Weiterbildungskurse), z.B. Kopien von Diplomen, Fähigkeitszeugnissen.
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Gesuch einreichen
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Wie es weiter geht
Wir kontaktieren Sie in den nächsten Tagen.
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Energie
Kontaktperson Administration: Elisabeth Hartung