Fremde Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz

Immer wieder kommt es vor, dass Unberechtigte ihr Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abstellen. Das ist für die betroffenen Mieter oder Eigentümer sehr ärgerlich. Sofern der Berechtigte seinen Parkplatz unvermittelt benötigt, ist er berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen, hat aber als Auftraggeber für die Kosten aufzukommen.

Da auf nichtöffentlichen Verkehrsflächen die Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes keine Anwendung finden, kann die Polizei bei einem privaten Parkplatz keine Ordnungsbusse ausstellen oder sonst tätig werden.

Gemäss eidgenössischer Zivilprozessordnung besteht zum Schutz des Grundeigentums die Möglichkeit, beim Gericht ein Verbot anordnen zu lassen. Solche gerichtlichen Verbote haben eine grosse praktische Bedeutung für den Alltag. An vielen Orten, wie zum Beispiel bei privaten Liegenschaften, Einkaufszentren oder Restaurants, wird das Parkieren damit bedürfnisgerecht geregelt.

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