Nitrat und Trifluoressigsäure neu auf der «Züri Trinkwasser Map»
Mitteilung 07.06.2024
Ein Jahr nach der Einführung der «Züri Trinkwasser Map» werden zwei weitere Parameter publiziert: Nitrat und Trifluoressigsäure (TFA). Damit steigt der Informationsgehalt und die Bevölkerung im Kanton Zürich wird noch umfangreicher über Stoffe im Trinkwasser informiert.
Das Kantonale Labor veröffentlicht neu Daten zu den gemessenen Konzentrationen von Nitrat und Trifluoressigsäure (TFA) auf der «Züri Trinkwasser Map».
Nitrat, welches hauptsächlich aus landwirtschaftlichen Quellen stammt, wird bereits seit den 1970er Jahren im Trinkwasser überwacht. In der Trinkwasserverordnung (TBDV, SR 817.022.11) ist für diesen Analyten ein Höchstwert von 40 mg/l festgelegt. TFA wird durch verschiedene Abbauprozesse aus einer Vielzahl fluorierter Stoffe gebildet und ist in der TBDV nicht geregelt, d. h. es gibt keinen verbindlichen Höchstwert. Das Umweltbundesamt in Deutschland hat einen Leitwert für TFA in der Höhe von 60 µg/l festgelegt. Bisher sind die im Zürcher Trinkwasser messbaren TFA-Konzentrationen deutlich unter diesem Leitwert und damit unbedenklich. Dennoch ist es wichtig, dass die Wasserversorgungen ein kontinuierliches Monitoring durchführen, um jegliche Veränderungen in den Konzentrationen frühzeitig zu erkennen. Dabei werden sie vom Kantonalen Labor Zürich unterstützt.
Die «Züri Trinkwasser Map» wurde vor über einem Jahr initiiert, um der Bevölkerung im Kanton Zürich einen aktuellen und transparenten Zugang zu Informationen betreffend die Qualität ihres Trinkwassers zu bieten.
Nachdem in der Startphase zwei Abbauprodukte von Chlorothalonil veröffentlicht worden waren, wurden in einer ersten Erweiterung die Daten der Wasserhärte und den Per- und Polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) hinzugefügt. Nun folgt mit dem zweiten Ausbau die Publikation der Nitrat- und TFA-Werte in den verschiedenen Verteilzonen im Kanton Zürich. Dies erhöht den Informationsgehalt der «Züri Trinkwasser Map» für die Bevölkerung und unterstützt die Wasserversorgungen bei ihrer Informationspflicht gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern in den Gemeinden. Ausführlichere Informationen zum Trinkwasser einer Gemeinde sind weiterhin direkt über die Wasserversorgungen erhältlich.
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