Zürich in Festlaune: 2'370 Markt- und Verpflegungsstände kontrolliert

2023 fanden im Kanton Zürich zahlreiche Festanlässe statt. Die Betreiber der Markt- und Verpflegungsstände müssen die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben im Rahmen der Selbstkontrolle sicherstellen. Bei 2'370 Ständen wurde dies im vergangenen Jahr durch das Lebensmittelinspektorat überprüft.

Die Zubereitung von Speisen an provisorischen Markt- und Verpflegungsständen stellt eine grosse Herausforderung dar, welche nur durch geeignete Vorrichtungen und klare Prozesse gemeistert werden kann. Genauso wie Restaurants müssen Markt-, sowie Verpflegungsstände die rechtlichen Vorgaben zur Sicherheit von Lebensmittel für alle Konsumentinnen und Konsumenten einhalten. Die Betriebsverantwortlichen müssen dies mittels einer funktionierenden Selbstkontrolle sicherstellen. Diese beinhaltet unter anderem folgende Pflichten: Die Sauberkeit der Arbeitsflächen, der Kochstation und der Kühlschränke, die Temperaturen und die Haltbarkeit der Lebensmittel, die Information für die Kundschaft (Fleischherkunft, Allergenauskunft, Jugendschutz) und die Bereitstellung einer geeigneten Handwaschvorrichtung.
Das Lebensmittelinspektorat des Kantonalen Labor Zürich kontrolliert die Einhaltung dieser Vorgaben an diversen Festanlässen vor Ort.
 

Kisten und Säcke stehen in einem Transporter durcheinander.
Ungenügend getrennte Lagerung von Lebensmitteln. Quelle: Kantonales Labor, Ruth Beck

Die häufigsten Beanstandungen betrafen fehlende Handwascheinrichtungen, Mängel in der Hygiene, die mangelhafte Kühlung leicht verderblicher Produkte und fehlende Angaben zur Herkunft von Fleisch sowie fehlende Allergenhinweise. In diesen Fällen wurde beanstandet und eine sofortige Korrektur verlangt. Nur in Ausnahmefällen waren strengere Massnahmen, die bis zur Schliessung von Marktständen führen konnte, notwendig. Das Lebensmittelinspektorat wird auch 2024 wieder Anlässe risikobasiert kontrollieren.

Besucherinnen und Besucher von Märkten können sich selbst ein Bild machen, indem sie auf folgende Punkte achten:
   

  • Wie ist der Warendurchsatz? Je länger ein Lebensmittel warmgehalten wird, umso eher vermehren sich Bakterien.
  • Wie ist das hygienische Verhalten des Personals? Der Stand sollte einen sauberen, ordentlichen Eindruck machen. Mit Einmalhandschuhen sollte kein Geld entgegengenommen und danach wieder Essen zubereitet werden. 
  • Wie informiert der Betrieb? Es sollten Herkunftsangaben zu Fleisch und Fisch und Informationen zum Jugendschutz sowie zur Auskunft über Allergene vorhanden sein.

Für diese Meldung zuständig: